Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll69. Sitzung / Seite 268

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Weichmachern, die für die Kinder höchste Gefahr darstellen, sodass man eben dies­bezüglich eingreifen muss.

Dieser Antrag hat daher seine Berechtigung, und vor allem ist es wichtig, Herr Bun­desminister für Gesundheit, dass Sie diesbezüglich auch auf europäischer Ebene tätig werden, sodass das in Zukunft im Sinne der Konsumentinnen und Konsumenten, vor allem aber auch im Interesse unserer Kinder so gehandhabt wird. (Beifall beim BZÖ.)

22.29


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Lipitsch. – Bitte.

 


22.31.59

Abgeordneter Hermann Lipitsch (SPÖ): Frau Präsidentin! Herr Bundesminister! Werte Kolleginnen, liebe Kollegen! Wir kaufen bei vielen Anlässen unseren Kindern und Enkelkindern Spielzeug, wissen aber eigentlich nicht, was in diesem Spielzeug drinnen ist beziehungsweise was bei diesen Spielen freigesetzt wird.

Es ist zwar so, dass die Zahl der Meldungen im EU-Schnellwarnsystem RAPEX – das betrifft die gefährlichen Konsumgüter – ständig steigt, und das System funktioniert auch, ja es funktioniert immer besser, da ja die EU-Mitgliedsstaaten da hinein melden, aber auch die EU-Beitrittskandidaten. Aber trotzdem müssen wir zum Schutz unserer Kinder weitere Verbesserungen herbeiführen, die in dieser Richtlinie neu verankert werden sollten.

Ein Viertel der Meldungen im RAPEX-System betrifft Spielzeug. Besonders gemeldet wurden CMR-Stoffe, die im Verdacht stehen, krebserregende Stoffe freizusetzen, menschliches Erbgut zu verändern oder die Fortpflanzung zu gefährden. Die EU-Richtlinie lässt etliche Ausnahmen zu, wobei eine Grenzwertfestlegung wissen­schaft­lich oft nicht möglich ist.

Von CMR-Stoffen ist nicht der Gehalt im Produkt ausschlaggebend, sondern dessen Freisetzung relevant. Als Anhaltspunkt für die Regelung von CMR-Stoffen könnten bestehende Vorgaben bei Lebensmittel-Kontaktmaterialien gelten, deren Freisetzungs­wert bei einer Prüfung unter 0,01 Milligramm liegt, also nicht nachweisbar ist. Prüfun­gen sollten – da stimme ich Ihnen zu – von unabhängigen Dritten durchgeführt werden.

Gesundheit ist unser höchstes Gut, und Kinder sind das Wertvollste, das wir haben. Herr Bundesminister, wir sind sicher, dass Sie für eine Verschärfung der EU-Spielzeugrichtlinie in der vorgeschlagenen Form zum Schutz unserer Kinder eintreten werden. (Beifall bei der SPÖ.)

22.33


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Rädler. – Bitte.

 


22.33.55

Abgeordneter Johann Rädler (ÖVP): Frau Präsidentin! Herr Bundesminister! Lieber Abgeordneter Dolinschek, du hast vollkommen recht: Wir haben uns bereits in der vorhergehenden Legislaturperiode mit dieser Thematik beschäftigt, sind aber leider auf europäischer Ebene nicht weitergekommen. Daher ist es gerechtfertigt, wenn nunmehr ein Entschließungsantrag zu dieser Thematik wieder eingebracht wird.

Schauen wir uns nur kurz an, was in den Jahren seit 2004 diesbezüglich geschehen ist: Damals ging es um Qualitätsmängel, 486 an der Zahl, die pro Jahr gemeldet wurden, heute halten wir diesbezüglich bei 1 993 Mängel; davon betreffen allein 472 Spielzeug – und das noch vor Textilien oder anderen Importwaren, zumeist aus China.

 


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