Präsident Fritz Neugebauer: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Mag. Molterer. – Bitte.
11.30
Abgeordneter Mag. Wilhelm Molterer (ÖVP): Meine sehr geehrten Damen und Herren! Es ist ja nicht die erste ORF-Gesetz-Novelle, die wir hier im Parlament diskutieren, die verhandelt wurde. Aber diese ORF-Gesetz-Novelle steht in zweifacher Weise unter einem besonderen Stern: Auf der einen Seite haben wir das Beihilfeverfahren gegen die Republik Österreich, das in Wirklichkeit als, würde ich sagen, Menetekel über diesem Unternehmen und über dem Medienstandort Österreich gestanden ist, weil mit diesem Beihilfeverfahren und dem Ergebnis klargestellt ist, dass es zwar selbstverständlich öffentlich-rechtlichen Rundfunk, gebührenfinanzierten öffentlich-rechtlichen Rundfunk in Europa geben kann, aber genauso selbstverständlich ist, dass öffentlich-rechtlicher Rundfunk Auflagen einhalten muss, damit die Gebühren auch tatsächlich gerechtfertigt sind.
Auflagen heißt in diesem Fall, dass ein öffentlich-rechtliches Unternehmen Dinge tun muss, die ein Privater nicht tun muss, und es auf der anderen Seite Einschränkungen hat, die ein Privater nicht hat. Das ist öffentlich-rechtlicher Auftrag.
Aber das zweite Menetekel ist doch in Wirklichkeit die wirtschaftliche Situation, die dramatische wirtschaftliche Situation, in der das Unternehmen ORF steht – nicht gestanden ist, sondern nach wie vor steht.
Ich sage das durchaus auch mit einer gewissen kritischen Haltung, dass beide Fragen, sowohl das Beihilfeverfahren als auch die wirtschaftliche Situation des ORF, durch die Handhabung der Geschäftspolitik und der Politik der jetzigen Geschäftsführung verursacht worden sind. Warum? – Weil die Geschäftsführung meiner Meinung nach kein offensives Zugehen auf den öffentlich-rechtlichen Auftrag hat, sondern den öffentlich-rechtlichen Auftrag als Last sieht und nicht als Chance und weil zweitens notwendige Strukturmaßnahmen zu spät oder zu langsam eingeleitet oder umgesetzt wurden. (Beifall bei der ÖVP.)
Das sollte man auch als Gesetzgeber hier sagen, weil die Mitverantwortung, die wir haben, letztendlich auch dieses Recht auf diese notwendige kritische Beleuchtung bedeutet. (Abg. Dr. Cap: Das ist falsch!) – In dieser Diskussion – Herr Kollege Cap, und genau jetzt habe ich den Zwischenruf von Ihnen erwartet –, in dieser medienpolitischen Diskussion gibt es bei Ihnen und bei anderen offensichtlich nicht nur den „Kronen Zeitung“-Reflex, sondern auch den ORF-Gesetz-Reflex. Wenn wir das ORF-Gesetz diskutieren, Herr Kollege Cap, dann diskutieren wir Medienpolitik und nicht ausschließlich Interessenvertretung für den ORF. Das ist mir ganz wichtig, meine Damen und Herren. (Beifall bei ÖVP und BZÖ.) Es ist Medienpolitik, die hier gefordert wird, zu der wir verpflichtet sind.
Ich begrüße genau aus diesem Grund der medienpolitischen Dimension dieses Gesetz, weil es erstens klarstellt, dass wir nicht nur das Beihilfeverfahren mit der Kommission beenden, sondern auch die Richtlinie über audiovisuelle Mediendienste umsetzen. Es bedeutet aber auch – und das muss allen Beteiligten klar sein –: Mit der gesetzlichen Umsetzung ist ein Schritt getan, aber das reale Verhalten wird seitens der EU-Kommission genau bewertet werden, und zwar ob tatsächlich auch in der Praxis die Bedingungen, die vereinbart sind, die zu diesem Kompromiss geführt haben, gelten. Augenzwinkern gilt nicht!
Zweitens, meine Damen und Herren, begrüße ich das Gesetz, weil der öffentlich-rechtliche Auftrag aus meiner Sicht noch präziser formuliert ist. Es sind Qualitätskriterien, es ist die Frage der Vorabprüfung von neuen Angeboten enthalten. Das bedeutet, dass
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