Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll70. Sitzung / Seite 74

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eine Audiodeskription gibt. Vielleicht für Sie zur Erklärung: Wird ein Filmdialog gespro­chen, dann gibt es in den Pausen zwischen den Dialogen eine stimmliche Beschrei­bung der Situation, der Menschen, die sich dort aufhalten. Das heißt, Audiodeskription wird nur ganz, ganz wenig umgesetzt. In diesem Fall gibt es in keinster Weise eine hun­dertprozentige Information.

Die Zielgruppe, von der wir jetzt sprechen, ist keine kleine Zielgruppe. Das heißt, bar­rierefreies Angebot brauchen Menschen mit Sehbehinderungen, aber auch mit Hörbe­hinderungen. Wir sprechen da jetzt von einer Gruppe von einer halben Million Menschen.

Man könnte jetzt zum Beispiel sagen, Österreich ist europaweit, auch im Vergleich zu den Oststaaten, was das barrierefreie Angebot anbelangt, derzeit fast Schlusslicht. Mit diesem Gesetz können wir aber die Situation massiv verändern, sodass Österreich sich plötzlich im ersten Drittel befinden wird. Das heißt, wenn dieser Teil des Gesetzes jetzt wirklich beschlossen wird, dann sind mittelfristig – und das steht im Gesetz festge­schrieben – 100 Prozent Untertitelung geplant.

Insofern möchte ich mich ganz besonders bei meinem Kollegen Dieter Brosz bedan­ken. Herzliche Gratulation und ein Dankeschön auch an die anderen Kollegen, dass wir in dieser Hinsicht wirklich gute Verhandlungen geführt haben, um solche Ergebnis­se erzielen zu können. Ein Bravo! (Beifall bei den Grünen.)

Es gibt aber noch ein paar weitere Punkte: Ich möchte auch gerne einen Appell an Sie alle richten. Sie wissen, es gibt jetzt Gebärdenspracheinblendungen. Das gibt es in Form einer Online-Plattform beziehungsweise digital. Zum Beispiel die Dolmetschung, die wir heute hier mitverfolgen können, ist über einen Digitalreceiver empfangbar, sprich ver­steckt. Das ist ein verstecktes Angebot. Ich denke, der ORF als öffentlich-rechtlicher Rundfunksender hat doch den Auftrag, wirklich Bewusstseinsbildung herbeizuführen, das heißt, Menschen mit Behinderungen auch öffentlich zu zeigen. Da denke ich zum Beispiel an ModeratorInnen mit einer Behinderung. Das ist eine Möglichkeit, die Ge­sellschaft zu verändern, das tägliche Leben zu verändern und die Menschen wirklich in Form einer Selbstverständlichkeit an der Gesellschaft teilhaben zu lassen. – Ich danke schön. (Beifall bei den Grünen sowie bei Abgeordneten von SPÖ und ÖVP.)

12.16


Präsident Fritz Neugebauer: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Mag. Widmann. – Bitte.

 


12.16.26

Abgeordneter Mag. Rainer Widmann (BZÖ): Sehr geehrter Herr Präsident! Hohes Haus! Wir diskutieren das ORF-Gesetz mit der Zielsetzung – ich nehme Anleihe an Klubobmann Cap –, einen starken österreichischen ORF zu bekommen. Ich kann das nur unterstreichen: Ein starker, freier – mit Betonung auf: unabhängiger – ORF, ein rot-weiß-roter – und kein rot-schwarz-roter – ORF, der auch den öffentlich-rechtlichen Auf­trag entsprechend erfüllt, das wäre an sich das Ziel.

Das zweite Ziel müsste eigentlich sein, auch die Privatrundfunksender entsprechend zu stärken, um das Medienmonopol des ORF, das nach wie vor besteht – das sagen auch die Analysen –, aufzuweichen und für mehr Wettbewerb zu sorgen und damit letztlich auch den demokratiepolitischen Auftrag, für mehr Pluralität in diesem Land zu sorgen, umzusetzen. (Beifall beim BZÖ.)

Es gibt aufgrund des Engagements von Kollegem Stefan Petzner sehr viele gute An­sätze, die in dieses Gesetz hineingepackt wurden. Aber – das sage ich auch dazu – dazu braucht man kein Gesetz. Dazu braucht man im Prinzip eine gute ORF-Führung, diese kann das auch ohne Gesetz umsetzen.

 


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