Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll70. Sitzung / Seite 182

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tig sein, aus sozialen Gründen und aus ökonomischen Gründen, dass alle Kinder eine gute Ausbildung haben. Genau deshalb ist der Beschluss der Sprachförderung heute wichtig, weil es um eine Ausweitung geht, eine Intensivierung und eine Verlängerung der Sprachförderung.

Es ist für uns auch zentral – ich bin mir dessen bewusst, dass wir hier noch sehr, sehr viele Maßnahmen setzen müssen – und sehr wichtig, dass wir die Eltern viel stärker wieder als Bildungspartner, als Bildungsverantwortliche gewinnen, und zwar alle Eltern, und gerade auch die Eltern jener Kinder, die Migrationshintergrund haben.

Ich möchte, und das ist mir ein großes Anliegen, auch noch ein paar Sätze zum Bache­lor of Education sagen, weil es da und dort in der Lehrerschaft auch schon Diskussio­nen zu dieser Gesetzesnovelle gibt. Der Bachelor of Education, so wie er in der No­velle zum Hochschulgesetz vorgesehen ist, ist ein Angebot, ein Angebot an alle, die vor Gründung der Pädagogischen Hochschulen im Oktober 2007 ihre Ausbildung zum Pflichtschullehrer, Berufsschullehrer und Fachlehrer absolviert haben. Er stellt also die Grundlage für ein Masterstudium, für weitere Studiengänge dar.

Wichtig ist – Frau Abgeordnete Haubner hat darauf hingewiesen –, dass wir Fortbildun­gen und erworbene Kompetenzen anrechnen. Damit das gut gelingt, müssen Pädago­gische Hochschulen, aber auch die Vertreter der Pflichtschullehrergewerkschaft und mein Haus sehr, sehr eng zusammenarbeiten, damit wir die entsprechenden Studien­gänge berufsbegleitend entwickeln. Vor allem aber ist es auch wichtig, dass wir vom Neusiedlersee bis zum Bodensee Klarheit herstellen, was denn jetzt alles an Fortbil­dung und an Kompetenzen angerechnet wird, und dass hier auch österreichweit ein­heitlich vorgegangen wird und nicht je nach Pädagogischer Hochschule unterschiedli­che Kriterien herrschen. Sonst entsteht hier ein Tourismus, was die Graduierung be­trifft.

Was ich damit zum Ausdruck bringen möchte, ist, dass die Novelle eine wichtige Grundlage darstellt, dass wir aber jetzt gemeinsam mit den Pädagogischen Hochschu­len, mit den Lehrern in die Detailarbeit, was die Verordnung betrifft, gehen müssen. Ich will, dass das ein Win-Win-Projekt für alle wird, und ich möchte, dass das auch aus Qualifizierungsinstrument zum Einsatz kommt.

Abschließend ein paar Sätze zum Bildungsdokumentationsgesetz. Herr Abgeordne­ter Brosz hat es ja bereits angesprochen. Ich möchte hier noch einmal betonen – ich habe es im Unterrichtsausschuss bereits gesagt –, dass wir mittelfristig die Empfeh­lungen des Datenschutzrates auf Verwendung eines bereichsspezifischen Personen­kennzeichens positiv sehen, bei 3 000 Schulerhaltern die Materie aber eine entspre­chende Komplexität hat. Daher müssen wir sie auch umfassend vorbereiten und auch unter Kostenaspekten bewerten. – Vielen Dank. (Beifall bei der SPÖ sowie bei Abge­ordneten der ÖVP.)

18.23


Präsident Fritz Neugebauer: Danke, Frau Bundesministerin.

Nächster Redner: Herr Kollege Riepl. – Bitte.

 


18.23.36

Abgeordneter Franz Riepl (SPÖ): Herr Präsident! Frau Bundesministerin, es muss doch eigentlich schön sein, jetzt Unterrichtsministerin zu sein! Vom Koalitionspartner bekommen wir Lob: Wir sind auf dem richtigen Weg, hat Frau Abgeordnete Fuhrmann gesagt. Kollegin Haubner ist auch dafür, dass wir die Schritte setzen, die wir heute setzen. Alle anderen oder fast alle anderen sind bei fast allen Bereichen auch dabei. – Ich denke, wir sind auf einem guten Weg.

Lernen ist aber mit dem Erwachsenwerden nicht beendet, sondern wir verabschieden heute – wir haben es jetzt gerade gehört – auch eine Vorlage, in der es um die Berufstä-


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