Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll72. Sitzung, 7. Juli 2010 / Seite 201

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Positiv ist das Vier-Augen-Prinzip, das eingeführt wurde. Das ist ja auch logisch. Dass man die Kriterien, die für normale Bankmanager gelten, auch für die ÖBFA anwendet, ist für mich eigentlich eine Selbstverständlichkeit, ein Gebot der Stunde.

Bei den anderen Dingen gibt es aber noch einigen Umsetzungsbedarf. Ich denke auch daran, dass die ÖBFA doch in regelmäßigen Abständen eine genaue Darstellung der Finanzlage des Bundes auch an den Nationalrat liefern sollte: Wie schaut es aus mit den Vermögenswerten? Wie schaut es aus mit den Forderungen? Was ist der wahre Wert?

Man sollte im Nationalrat aber auch über die sogenannten Not leidenden Veranlagun­gen informiert werden. Wie schaut es da aus? Man sollte auch verpflichtend vorschrei­ben, qualitativ hochwertige Krisentests zu machen: Was passiert, wenn ich hier oder dort investiere und vor allem spekuliere?

Das sind Dinge, die uns noch fehlen. Daher sagen wir vom BZÖ: Die Richtung ist zwar die richtige, man hat aber auf halbem Weg aufgehört zu gehen, um das Ziel zu errei­chen. Daher kann es aus heutiger Sicht nur eine Ablehnung geben. – Danke schön. (Beifall beim BZÖ.)

19.09


Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Zu Wort gelangt Herr Abgeordneter Eßl. 2 Minuten Redezeit. – Bitte.

 


19.09.29

Abgeordneter Franz Eßl (ÖVP): Herr Präsident! Herr Staatssekretär! Meine geschätz­ten Damen und Herren! Ich verstehe nicht, warum hier vom Kollegen Krainer an Willi Molterer Kritik geübt wurde. Vielmehr müsste für seine Tätigkeit Lob ausgesprochen werden. (Beifall bei der ÖVP.)

Man wundert sich aber nicht, wenn man weiß, was Kollege Krainer unter Spekulation versteht. Er hat nämlich im Budgetausschuss gesagt, dass für ihn Risiko und Spekula­tion eigentlich dasselbe ist, und dann sagte er:

Wenn ich Geld auf eine Bank trage und auf ein Sparbuch gebe, spekuliere ich auch da­mit, dass ich das Geld wieder bekomme. – Zitatende.

Es sollte zum Nachdenken anregen, wenn dies der Finanzsprecher der SPÖ sagt! (Abg. Rädler: Sparefroh!)

Tatsache ist, dass bei diesem Bundesfinanzierungsgesetz wesentliche Punkte verän­dert werden, nämlich die Umsetzung des Vier-Augen-Prinzips und die Normierung von Sorgfaltspflichten. Das ist, glaube ich, wichtig, um gut in die Zukunft zu wirtschaften.

Beim Bundesfinanzgesetz 2010 gibt es eine Änderung des Personalplanes des Bun­des. Es soll ermöglichen, dass der Personaltransfer von Post- und Telekommitarbei-
tern auch gesetzlich legitimiert ist, dass dies in der Zukunft möglich ist. Ich glaube, dass das eine gute und notwendige Regelung ist, die umgesetzt werden sollte.
(Beifall bei der ÖVP.)

19.11


Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Zu Wort gelangt Frau Abgeordnete Mag. Lapp. 2 Mi­nuten Redezeit. – Bitte.

 


19.11.25

Abgeordnete Mag. Christine Lapp (SPÖ): Herr Staatssekretär! Hohes Haus! Grund­lage für die heutige Vorlage zur Bundesfinanzierungsagentur ist ein Bericht des Rech­nungshofes vom Juli 2009, in dem mit der betont diplomatischen Sprache des Rech­nungshofes festgestellt wurde, dass es bei der Bundesfinanzierungsagentur hohe Risi-


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