Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll73. Sitzung / Seite 65

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Hiezu haben die Abgeordneten Pendl, Neugebauer, Kolleginnen und Kollegen einen Zusatzantrag eingebracht, der die Einfügung eines neuen Abs. 11a in Art. 2 Z 4 sowie eines neuen Abs. 11a in Art. 3 Z 10 zum Inhalt hat.

Da nur dieser eine Antrag gestellt wurde, lasse ich über den Gesetzentwurf in der Fassung des Ausschussberichtes unter Berücksichtigung des Zusatzantrages der Abgeordneten Pendl, Neugebauer, Kolleginnen und Kollegen abstimmen.

Ich ersuche die Kolleginnen und Kollegen, die dem zustimmen, um ein bejahendes Zeichen. – Das ist mit Mehrheit beschlossen.

Wir kommen sogleich zur dritten Lesung.

Wer dem Entwurf auch in dritter Lesung seine Zustimmung gibt, den bitte ich um ein Zeichen. – Das ist mit Mehrheit beschlossen. Der Gesetzentwurf ist somit auch in dritter Lesung angenommen.

15.55.159. Punkt

Bericht des Außenpolitischen Ausschusses über die Regierungsvorlage (683 d.B.): Übereinkommen des Europarates über die Vermeidung von Staaten­losigkeit in Zusammenhang mit Staatennachfolge (834 d.B.)

 


Präsident Fritz Neugebauer: Wir gelangen zum 9. Punkt der Tagesordnung.

Eine mündliche Berichterstattung wird nicht gewünscht.

Zu Wort gemeldet ist Frau Abgeordnete Mag. Hakl. – Bitte.

 


15.55.36

Abgeordnete Mag. Karin Hakl (ÖVP): Herr Präsident! Herr Bundesminister! Hohes Haus! Wir ratifizieren heute das Übereinkommen des Europarates über die Ver­meidung von Staatenlosigkeit infolge Staatennachfolge.

Vielleicht erinnern sich die einen oder anderen noch daran, dass es vor nicht allzu langer Zeit an unserer eigenen Grenze, in der Tschechoslowakei, im Zuge der Tren­nung der Republik Tschechien von der Slowakei dazu kam, dass eine ganze Menge von Menschen plötzlich staatenlos wurde. Sie gingen noch in der Tschechoslowakei zur Wahl über die Nachfolgeordnung, lebten auf jetzt slowakischem Territorium, mussten die slowakische Staatsbürgerschaft aufgeben, um die tschechische zu beantragen, und bekamen sie da und dort nicht oder nur mit großer Mühe. Betroffen waren im Besonderen Roma-Gruppen.

Ebenso erinnern sich einige von Ihnen sicherlich an die Krimtataren: von Stalin zwangs­umgesiedelt in andere Gegenden der ehemaligen Sowjetunion, wieder nach Hause zurückgekehrt in die Ukraine und in andere Staaten, wo sie allerdings kein Recht auf eine neue Staatsbürgerschaft hatten.

Dieses Übereinkommen ist also auch heute – und ich denke mir, auch in Zukunft, weil der Prozess, dass neue Staaten entstehen, nie abgeschlossen zu sein scheint – von Bedeutung und stellt eine Kernkompetenz des Europarates dar, der zur Wahrung von Demokratie, von Menschenrechten und von Rechtsstaatlichkeit gegründet wurde und wohl weltweit die wichtigste Institution zur Wahrung dieser zentralen Rechte des Einzelnen auch gegenüber seinem eigenen Staat und gegenüber allen Mächtigen darstellt.

Gerade gestern erfolgte ein für den Europarat historischer Schritt, weil die Verhand­lungen über den Beitritt der Europäischen Union zur Europäischen Menschenrechts­konvention des Europarates aufgenommen wurden. Das ist ausgesprochen wichtig!


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