Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll73. Sitzung / Seite 67

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Europarat nicht nur beschlossen, sondern sie wird von ihm auch eingehalten. Der Europäische Menschenrechtsgerichtshof ist eine ganz wichtige Institution für die Bürger und Bürgerinnen auf unserem Kontinent, um die Einhaltung der Rechts­staatlich­keit, der Menschenrechte zu gewährleisten. Menschenrechte sind immer auch Abwehrrechte gegen den Staat und daher etwas sehr Wichtiges, etwas sehr Not­wendiges. (Beifall bei der SPÖ.)

Wenn wir heute dieses Übereinkommen beschließen, dann geht es darum, dass Staatenlosigkeit vermieden werden soll. Staatenlosigkeit ist für diejenigen, die es betrifft, etwas ganz Schreckliches. Was bedeutet denn Staatenlosigkeit? – Sie bedeutet oft auch Rechtlosigkeit, bedeutet oft, keine Heimat zu haben, bedeutet, nicht die Möglichkeit zu haben, unter dem Schutz eines Staates zu stehen. Durch dieses Übereinkommen – neben anderen Übereinkommen, die selbstverständlich schon gelten – soll spezifisch ein Übereinkommen für jene Staatsbürger geschaffen werden, die von einer Staatennachfolge betroffen sind.

Für uns hier in Europa – seit es 1989 die Nachfolgestaaten der Sowjetunion gegeben hat oder dann die GUS-Staaten – ist es sehr wichtig, dafür zu sorgen, dass all diese Bürger und Bürgerinnen nicht diskriminiert werden. In diesem Übereinkommen ist auch der Art. 4 sehr zentral, der eine Antidiskriminierung vorschreibt. Das ist ein Antidis­kriminierungsartikel, der besagt, dass aufgrund der Zugehörigkeit zu nationalen Min­der­heiten – oder aufgrund der Zugehörigkeit zu anderen Minoritäten in einem Staat – die Staatsbürgerschaft nicht verloren geht. Das ist eine zentrale Frage für all diese Bürger und Bürgerinnen, die davon betroffen sein könnten.

Dass wir in Österreich dieses Dokument, dieses Übereinkommen, als eines der ersten Länder nach Norwegen, Moldawien und Ungarn beschließen, betont auch unsere Rolle im Europarat, die immer eine aktive war, die immer eine gestaltende war. (Abg. Grosz: Stimmt!) Unser Außenminister, Michael Spindelegger, war ja sehr lange – so wie ich jetzt – Leiter unserer Delegation. Wir hatten sehr wichtige Präsidenten und Präsidentin­nen in diesem Gremium, und daher bin ich stolz darauf, dass wir diese Rolle in dieser sehr wichtigen Organisation spielen und weiterhin spielen werden. – Herzlichen Dank. (Beifall bei der SPÖ.)

16.04


Präsident Fritz Neugebauer: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Dr. Hübner. – Bitte. (Abg. Dr. Hübner – auf dem Weg zum Rednerpult –: 8 600 brutto müssen verdient werden! – Abg. Grosz: Wenn du falsch abstimmst, zahlst du ...!)

 


16.05.06

Abgeordneter Dr. Johannes Hübner (FPÖ): Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren – soweit noch anwesend zu dieser vorgerückten Stunde! Ich gebe meinen beiden Vorrednerinnen vollkommen recht: Dieses Abkommen, über das wir jetzt sprechen, ist sinnvoll und vernünftig ausgehandelt und formuliert, wenngleich der praktische Nutzen nach der erfolgten Auflösung der übernationalen Staaten in Europa natürlich ein enden wollender ist – aber es ist ein gutes Ding, und wir sind froh, dass es das gibt.

Das soll uns aber nicht dazu verführen, in eine Europarats-Euphorie oder in eine Euphorie darüber zu verfallen, dass die Europäische Union dem Europarat beitritt. Das ist ja geradezu ein Beispiel für skurrile Entwicklungen der allgemeinen Organi­sationitis – anders kann ich das nicht mehr nennen –, nämlich dass man sich von der OECD über den Europarat über die EU und die Interparlamentarische Union trifft und herumreist und bespricht und nichts tut und wieder abreist – was eine Menge Geld kostet. Das ist eine wichtige Sache.

 


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