Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll73. Sitzung / Seite 78

HomeSeite 1Vorherige SeiteNächste Seite

grenznahen AKWs durch entsprechende Maßnahmen größte Aufmerksamkeit zu widmen ist, dann ist mir das, ehrlich gesagt, zu wenig.

Es gibt ein Volksbegehren mit 900 000 Unterschriften gegen Temelín. Es gab viele Initiativen, die wir für eine Nulllösung bei den AKWs gesetzt haben. Ziel muss es also sein, nicht nur die Sicherheitsinteressen im Auge zu behalten, sondern die Schließung dieser Kernkraftwerke zu unterstützen. Deshalb unterstützen wir auch alle Anträge, die in diese Richtung gehen.

Ich bedauere es, dass Länder wie etwa Finnland und Schweden sich jetzt wieder für neue Kernkraftwerke einsetzen. Da wäre es notwendig, dass Österreich deutlicher, als es in dieser Entschließung zum Ausdruck kommt, gegen diese Entwicklung auftritt. (Beifall beim BZÖ.)

16.40


Präsident Fritz Neugebauer: Nächste Rednerin: Frau Abgeordnete Bayr. – Bitte.

 


16.41.02

Abgeordnete Petra Bayr (SPÖ): Herr Präsident! Herr Außenminister! Sehr geehrte Damen und Herren! Diesem Konsens, nämlich in Österreich Atomkraft auch nicht fried­lich zu nützen, steht leider – oder auch nicht leider; Gott sei Dank in Wirklichkeit – die Autonomie aller Mitgliedstaaten der Europäischen Union gegenüber, nämlich die Auto­nomie, für sich zu entscheiden, mit welchem Energiemix sie ihre Energie beziehen wollen.

Das bringt für uns Probleme, weil wir als eines der wenigen Länder, quasi in einer Insel, eine kernkraftfreie Zone leben und mit grenznahen Atomkraftwerken rundherum zu kämpfen haben. Ich möchte versuchen, auf beide Dinge einzugehen, sowohl auf die grenznahen Kraftwerke als auch auf EURATOM. Was die Kraftwerke betrifft, hat die Europäische Kommission auch aufgrund der Beschwerde Österreichs geprüft, inwie­weit die Umweltverträglichkeitsprüfungsgesetze der Slowakei und Tschechiens EU-rechtens sind.

In beiden Fällen hat die Europäische Kommission die Erkenntnis erlangt, dass sie das nicht sind, was dieses Problem des Zugangs der Betroffenen zu den Gerichten betrifft. In beiden Fällen, einmal ein bisschen früher, einmal im Herbst beziehungsweise Winter letzten Jahres und einmal jetzt vor ein paar Wochen, im Fall Tschechiens, sind diese beiden Gesetze auch national geändert worden.

Es wäre mir wichtig, dass jetzt der Landwirtschaftsminister als Zuständiger hergeht und die Europäische Kommission darauf dringt, sehr schnell zu prüfen, ob in diesen Novellen die Richtlinien der Europäischen Kommission auch wirklich eingehalten wer­den und ob diese grenzüberschreitenden Umweltverträglichkeitsprüfungsverfahren auch dem relativ guten UVP-Recht der Europäischen Union genügen.

Das wird, glaube ich, für die Frage von Mochovce trotzdem zu spät sein, weil da das Verfahren viel weiter ist als das Gesetz. Im Falle Tschechiens und Temelíns, wo der neue Beschluss der neuen Bundesregierung, dass man wirklich ausbauen will, erst jetzt besteht, allerdings der UVP-Antrag aus dem Jahr 2008 ist – also noch dem alten Gesetz entspricht –, habe ich mehr Hoffnung, dass man versuchen kann, sich in dieser jetzt kommenden UVP als Österreich, als Nachbar noch einzubringen und zu schauen, dass unsere sehr guten Argumente bezüglich Sicherheit auch wirklich gehört und politisch umgesetzt werden.

Noch ein zweiter Gedanke zu EURATOM: Abgesehen von der juristischen gilt es auch die politische Frage zu klären. Und abgesehen von der Frage, ob man sich Beiträge ersparen würde oder nicht – man würde sich das de facto nicht ersparen –: Es ist ein bisschen zwiespältig, wenn wir einerseits sagen, Österreich muss sich für ein kern-


HomeSeite 1Vorherige SeiteNächste Seite