Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll74. Sitzung / Seite 70

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Monaten ins Leben gerufen und in der Steiermark durchgeführt haben. Innerhalb kur­zer Zeit haben wir über 10 000 Unterschriften zusammengehabt, haben 10 000 Men­schen in unserem Land eine Petition gegen die Umweltzone Graz unterschrieben.

Das zeigt ganz deutlich, wie die Bevölkerung denkt. Das zeigt, wer die Interessen der Pendler vertritt – nämlich die Freiheitliche Partei –, wer die Interessen der weniger Be­güterten in diesem Land, die sich nicht ständig ein neues Kraftfahrzeug leisten können, vertritt, wer die kleinen Gewerbetreibenden, die kleinen Wirtschaftstreibenden vertritt (Abg. Dr. Stummvoll: Die ÖVP!) und wer nicht zuletzt die Autofahrer vertritt, die wieder einmal als Melkkuh der Nation herhalten müssen. (Beifall bei der FPÖ.)

Daher werden wir dieser Gesetzesvorlage nicht unsere Zustimmung geben können. (Beifall bei der FPÖ.)

11.29


Präsident Fritz Neugebauer: Nächste Rednerin: Frau Abgeordnete Mag. Becher. – Bitte.

 


11.30.07

Abgeordnete Mag. Ruth Becher (SPÖ): Meine sehr geehrten Damen und Herren! Wir müssen leider zur Kenntnis nehmen, dass es bei der Anwendung des IG-Luft bezie­hungsweise bei der Umsetzung der Luftqualitätsrichtlinie permanent zu größeren Pro­blemen gekommen ist. Das lag zum Teil eben an den großzügigen Ausnahmen für Verkehr und für die Anlagen. Es ist kein Geheimnis, dass Industrie und Verkehr ja jene Bereiche sind, die am stärksten zur Umweltproblematik, insbesondere zur Luftver­schmutzung beitragen. Dazu hat es seitens des Umweltministeriums eine Analyse ge­geben, um auch entsprechend darauf reagieren zu können.

Was sind jetzt die wesentlichen, wichtigen Neuerungen im IG-Luft, um die europäische Luftqualitätsrichtlinie auch ordnungsgemäß umzusetzen und unsere nationalen Um­weltzielsetzungen schneller zu erreichen?

In Bezug auf die Umsetzung der Luftqualitätsrichtlinie werden künftig die Feinstaubbe­lastungen aus der Winterstreuung herausgerechnet, zugleich wird aber auch ein neuer Grenzwert für die Feinstaubklasse PM2,5 eingeführt. Damit werden neue, sehr ambi­tionierte Verpflichtungen für diesen Grenzwert geschaffen.

Aus unserer Sicht ist – das wurde auch schon erwähnt – eine sehr wichtige Verände­rung jene, dass die Möglichkeit für die Landeshauptleute gegeben sein wird – denn das IG-Luft steckt ja nur die Rahmen ab, der Hauptteil fällt ja in den Wirkungsbereich der Länder –, Maßnahmen im Bereich Ziel- und Quellverkehr zu setzen, dass konkrete Maßnahmen gegen zu hohe Luftbelastungen gesetzt werden können. Dafür wurden schon Beispiele genannt. Den Effizienzerwartungen wird dieses Gesetz auch nur dann entsprechen, wenn in den Bundesländern besonders restriktive Maßnahmen ergriffen werden.

Die Novelle wird auch die Feinstaubbelastung deutlich senken. Eine Möglichkeit hat in der Diskussion im Ausschuss Kollegin Moser aufgegriffen, als sie gemeint hat, eine Veränderung des Modal Split wäre hier wünschenswert und müsste gefördert werden. Gerade bei Fahrten von bis zu 5 Kilometern, also innerhalb geringer Distanzen, ist das eine gute Möglichkeit, und da ist man auch am schnellsten unterwegs. Ich möchte in diesem Zusammenhang nur erwähnen, dass der Fahrradverkehr in Wien zurzeit 5 Prozent beträgt, und das Ziel ist, den Anteil bis 2015 auf 8 Prozent zu steigern. Damit müssen natürlich auch die Radwege weiter ausgebaut werden. Das Netz umfasst jetzt 1 200 Kilometer. Heuer werden wieder 25 Kilometer hinzukommen.

Was mich in diesem Zusammenhang auch beeindruckt hat, ist das Gratis-Radsystem: Es hat im Vorjahr allein 400 000 Citybike-Fahrten gegeben, bei denen über 1,3 Millio­nen Kilometer zurückgelegt wurden – also auch ein beachtlicher Beitrag.

 


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