der Ärzte- als auch der Apothekerkammer ein Tagesordnungspunkt jeweils den natürlichen Gegnern gewidmet wird, um hier in eine vernünftige Diskussion anstehender Probleme zu kommen. (Beifall bei den Grünen.)
14.53
Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Zu Wort ist dazu niemand mehr gemeldet. Ich schließe die Debatte.
Wünscht der Herr Berichterstatter ein Schlusswort? – Das ist nicht der Fall.
Wir gelangen nun zur Abstimmung, die ich über jeden Ausschussantrag getrennt vornehme.
Zunächst kommen wir zur Abstimmung über den Entwurf eines Bundesgesetzes, mit dem das Apothekerkammergesetz geändert wird, samt Titel und Eingang in 850 der Beilagen.
Ich ersuche jene Damen und Herren, die für diesen Gesetzentwurf sind, um ein Zeichen der Zustimmung. – Das ist einstimmig angenommen.
Wir kommen sogleich zur dritten Lesung.
Ich bitte jene Damen und Herren, die dem vorliegenden Gesetzentwurf auch in dritter Lesung ihre Zustimmung erteilen wollen, um ein diesbezügliches Zeichen. – Auch das ist einstimmig. Der Gesetzentwurf ist somit auch in dritter Lesung angenommen.
Wir gelangen nun zur Abstimmung über den Antrag des Gesundheitsausschusses, seinen Bericht 851 der Beilagen zur Kenntnis zu nehmen.
Ich bitte jene Damen und Herren, die hierzu ihre Zustimmung geben, um ein entsprechendes Zeichen. – Das ist mit Mehrheit angenommen.
Bericht des Gesundheitsausschusses über die Regierungsvorlage (773 d.B.): Bundesgesetz über die Einfuhr und das Verbringen von Arzneiwaren, Blutprodukten und Produkten natürlicher Heilvorkommen (Arzneiwareneinfuhrgesetz 2010 – AWEG 2010) (852 d.B.)
Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Wir gelangen nun zum 11. Punkt der Tagesordnung.
Auf eine mündliche Berichterstattung wurde verzichtet.
Zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Mag. Maier. Eingestellte Redezeit: 3 Minuten. – Bitte.
14.54
Abgeordneter Mag. Johann Maier (SPÖ): Herr Präsident! Herr Bundesminister! Hohes Haus! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Mit dem Arzneiwareneinfuhrgesetz leisten wir einen Beitrag für mehr Arzneimittelsicherheit einerseits und andererseits einen Beitrag zur Bekämpfung der Arzneimittelkriminalität, insbesondere im Internet.
Mit dieser Regierungsvorlage wird ein Verbot des Bezugs von Arzneimitteln über das Internet normiert, eine Regelung, die notwendig ist und in dieser Form auch der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofes entspricht. Wir verstärken die Kontrolle und Überwachung der Einfuhr von Arzneimitteln, schaffen eine zentrale, einheitliche Zuständigkeit und verstärken die Kooperation zwischen den Zollorganen und den Organen des BASG und, was das Entscheidende ist in diesem Bereich zur Bekämpfung gefälschter, nachgeahmter Arzneimittel, also zur Bekämpfung der Arzneimittelkriminalität, wir haben nun eine gemeinsame Internetbeobachtung und -analyse.
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