Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Weiters gelangen wir zur verlegten Abstimmung über Tagesordnungspunkt 7. (Unruhe im Saal.) – Meine Damen und Herren, wir befinden uns in einem Abstimmungsvorgang!
Wir gelangen zur verlegten Abstimmung über Tagesordnungspunkt 7, über den Antrag des Gesundheitsausschusses, seinen Bericht 854 der Beilagen zur Kenntnis zu nehmen.
Ich bitte jene Damen und Herren, die dazu ihre Zustimmung geben, um ein Zeichen. – Das ist mit Mehrheit angenommen.
Schließlich kommen wir zur verlegten Abstimmung über Tagesordnungspunkt 8 betreffend den Antrag des Gesundheitsausschusses, seinen Bericht 855 der Beilagen zur Kenntnis zu nehmen.
Ich bitte jene Damen und Herren, die dazu die Zustimmung geben, um ein Zeichen. – Das ist mit Mehrheit angenommen.
Bericht des Gesundheitsausschusses über den Antrag 1159/A(E) der Abgeordneten Dr. Sabine Oberhauser, Dr. Erwin Rasinger, Kolleginnen und Kollegen betreffend die Ermöglichung der Tätigkeit von SportwissenschafterInnen im therapeutischen Bereich (856 d.B.)
13. Punkt
Bericht des Gesundheitsausschusses über den Antrag 1117/A(E) der Abgeordneten Stefan Markowitz, Kolleginnen und Kollegen betreffend Verankerung der SportwissenschafterInnen im MTD-Gesetz (857 d.B.)
Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Nun gelangen wir zu den Punkten 12 und 13 der Tagesordnung, über welche die Debatte unter einem durchgeführt wird.
Auf eine mündliche Berichterstattung wurde verzichtet.
Als Erste gelangt Frau Abgeordnete Dr. Belakowitsch-Jenewein zu Wort. – Bitte.
16.40
Abgeordnete Dr. Dagmar Belakowitsch-Jenewein (FPÖ): Frau Präsidentin! Herr Bundesminister! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Es geht jetzt um zwei Anträge, die sich mit den SportwissenschafterInnen beschäftigen. Dazu gibt es zunächst den Entschließungsantrag der Abgeordneten Oberhauser und Rasinger, die gerne möchten, dass die SportwissenschafterInnen nicht nur mit Gesunden ein Training ausführen dürfen, sondern auch mit Kranken, mit Patientinnen und Patienten, was bis dato nicht wirklich möglich ist beziehungsweise in einem Graubereich zwar schon gemacht worden ist, aber noch auf keiner gesetzlichen Grundlage steht.
Dies ist ein Antrag, der prinzipiell sehr gut und auch sehr sinnvoll ist; es gibt aber zur selben Thematik einen oppositionellen Antrag des BZÖ, der ein bisschen weiter geht, der nämlich diesen SportwissenschafterInnen auch noch eine gesetzliche Grundlage und Handhabe geben möchte. Er möchte sie nämlich in dieses MTD-Gesetz einfügen, und das halte ich auch für sehr sinnvoll. Ich kann daher nicht ganz verstehen, warum die Regierungsparteien dem nicht zustimmen. Es macht relativ wenig Sinn zu sagen, ja, wir machen jetzt einen Antrag, dass SportwissenschafterInnen in Zukunft mit den Ärzten und Physiotherapeuten zusammenarbeiten dürfen, das Ganze aber ohne gesetzlichen Rückhalt. Es ist irgendwie ein halbes Gesetz, das die Kollegen Rasinger und Ober-
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