Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll74. Sitzung / Seite 207

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letztes beziehungsweise letztes Jahr: Gewaltschutzpaket 2, Strafrechtsänderungsge­setz 2008, wo man von einem Ermächtigungsdelikt abgegangen ist. Es wurde endgül­tig zu einem Offizialdelikt, wenn Gewalt im privaten Bereich ausgeübt wird. Das war ein wichtiger und notwendiger Schritt, hinter den wir jedenfalls nicht zurückfallen dürfen, nicht zurückfallen auf „Zustände“ – sage ich jetzt einmal unter Anführungszeichen – wie vor den Gewaltschutzgesetzen, vor allen Dingen vor dem Gewaltschutzgesetz 2.

Daher war es wichtig und notwendig, im Ausschuss diese Ausschussfeststellung nicht nur zu formulieren, sondern auch zu beschließen, die noch einmal gesondert festhält, dass es grundsätzlich nicht so ist, dass der Täter dort wieder einzieht, in die gleiche ge­meinsame Wohnung wieder einzieht, wo er die Tat verübt hat, dass in besonderen Fäl­len geprüft werden kann und dass die Einwilligung des Opfers nicht genügt. Es war das große Bedenken – auch der Gewaltschutzzentren, der Interventionsstellen –, dass Men­schen, dass vor allen Dingen Frauen – über 90 Prozent der Opfer von häuslicher Ge­walt sind Frauen, sind auch Kinder – oft in einer emotionalen Abhängigkeit dort zustim­men, wo sie in Wirklichkeit nicht zustimmen wollen oder können, aus unterschiedlichen Gründen, die oft auch für einen Psychologen schwer zu erkennen sind.

Außerdem bin ich froh darüber, dass wir die Zusage der Frau Ministerin haben, dass beim Erlass – und da gehe ich schon davon aus, Herr Kollege Stadler, dass der Erlass von den Rechtsanwendern, zum Beispiel Staatsanwälten, zum Beispiel auch von Jus­tizanstaltsleitern sehr wohl gelesen wird – Experten mitarbeiten werden. (Abg. Mag. Stadler: Rechtsanwälte?) – Rechtsanwender, bitte, Rechtsanwender der Gewalt­schutzzentren; die RechtsanwenderInnen vor allem in den Gewaltschutzzentren sind ja jetzt schon eingebunden, denn sie haben ja Stellungnahmen abgegeben, sind jetzt schon informiert. Ich gehe also davon aus, dass der Erlass in Zusammenarbeit mit Experten, mit Expertinnen so abgefasst wird, dass er zur allgemeinen Zufriedenheit ausfällt, und dass er selbstverständlich nicht nur gelesen, sondern auch angewandt wird.

Das war auch die Intention, und ich bin überzeugt davon, dass wir da ein Stück weiter­gekommen sind: Wir sind ein Stück weitergekommen beim Schutz der Opfer von Ge­walt. (Beifall bei der SPÖ.)

18.41


Präsident Fritz Neugebauer: Der eingebrachte Abänderungsantrag der Abgeordneten Mag. Donnerbauer, Dr. Jarolim, Kolleginnen und Kollegen steht mit in Verhandlung.

Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:

Abänderungsantrag

der Abgeordneten Mag. Donnerbauer, Dr. Jarolim, Kolleginnen und Kollegen zur Re­gierungsvorlage 772 der Beilagen in der Fassung des Berichtes des Justizausschus­ses 839 der Beilagen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Strafvollzugsgesetz, die Strafprozessordnung, das Bewährungshilfegesetz, das Allgemeine Sozialversiche­rungsgesetz, das Gewerbliche Sozialversicherungsgesetz, das Bauern-Sozialversiche­rungsgesetz, das Beamten-Kranken- und Unfallversicherungsgesetz, das Notarversi­cherungsgesetz 1972 und das Arbeitslosenversicherungsgesetz 1977 geändert werden

Der Nationalrat wolle in zweiter Lesung beschließen:

Die Regierungsvorlage 772 der Beilagen in der Fassung des Berichtes des Justizaus­schusses 839 der Beilagen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Strafvollzugsge­setz, die Strafprozessordnung, das Bewährungshilfegesetz, das Allgemeine Sozialver­sicherungsgesetz, das Gewerbliche Sozialversicherungsgesetz, das Bauern-Sozialver­sicherungsgesetz, das Beamten-Kranken- und Unfallversicherungsgesetz, das Notar-


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