und Unfallversicherungsgesetz, das Notarversicherungsgesetz 1972 und das Arbeitslosenversicherungsgesetz 1977 geändert werden, in der 74. Sitzung des Nationalrates, XXIV. GP, am 9. Juli 2010.
Aus den Materialien der oben angeführten Regierungsvorlage ist zu entnehmen: „Durch Änderungen des StVG, der StPO 1975 und des BewHG soll der elektronisch überwachte Hausarrest als neue Vollzugsform für den Vollzug von Freiheitsstrafen und der Untersuchungshaft eingeführt werden. Elektronisch überwachter Hausarrest soll den Vollzug in der Anstalt im Ausmaß von bis zu zwölf Monaten ersetzen können, wobei der Rechtsbrecher seine Wohnung grundsätzlich nur für Zwecke seiner (der Resozialisierung dienenden) Beschäftigung sowie zur Beschaffung des notwendigen Lebensbedarfs und zur Inanspruchnahme notwendiger medizinischer Hilfe verlassen dürfen soll. Er soll durch geeignete Mittel der elektronischen Aufsicht überwacht und soweit betreut werden, als dies zur Erreichung des erzieherischen Strafzwecks erforderlich ist.
Für den Bereich der Untersuchungshaft ergeben sich Besonderheiten wegen des Grundsatzes der Unschuldsvermutung.
Während das Gericht im Bereich der Untersuchungshaft ohnehin die Entscheidungskompetenz haben soll, soll es im Bereich des Strafvollzugs in die – an sich dem Anstaltsleiter zukommende – Entscheidung über die Vollzugsform insoweit eingebunden werden, als es im Urteil aussprechen können soll, dass ein elektronisch überwachter Hausarrest längstens für drei Monate bzw. bis zum rechnerisch frühestmöglichen Zeitpunkt einer bedingten Entlassung nicht zulässig ist.“
Die Anhalteordnung besagt, dass Menschen, deren Haftunfähigkeit festgestellt oder offensichtlich ist, nicht im Haftraum der Behörde angehalten werden dürfen.
Diese Menschen, deren Haftunfähigkeit festgestellt wurde, sind von der Regierungsvorlage nicht mit umfasst, obwohl dies Sinn ergeben würde.
Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden
Entschließungsantrag
Der Nationalrat wolle beschließen:
„Die Bundesregierung wird aufgefordert, dem Nationalrat schnellst möglich eine Regierungsvorlage vorzulegen, welche den elektronischen Hausarrest auch für Menschen, deren Haftunfähigkeit festgestellt wurde, vorsieht.“
*****
Präsident Fritz Neugebauer: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Mag. Schönegger. – Bitte.
18.43
Abgeordneter Mag. Bernd Schönegger (ÖVP): Herr Präsident! Sehr geehrte Frau Bundesminister! Geschätzte Damen und Herren! Kolleginnen und Kollegen! Ich möchte jetzt nicht in die Fußstapfen des Otto Pendl, des Kollegen Pendl treten, aber ich meine, es ist an der Zeit, dass man sich bei der Frau Bundesminister, bei den Beamtinnen und Beamten bedankt. (Beifall bei ÖVP und SPÖ.)
Die hohe Anzahl der Vorrednerinnen und Vorredner, die sich prinzipiell sehr positiv zu diesem Gesetzesvorhaben geäußert haben, zeigt, wie gut dieses Gesetz über die letzten Monate und Jahre vorbereitet wurde. Auch die zu erwartende Einstimmigkeit der Beschlussfassung zeigt, dass das wirklich gut vorbereitet wurde.
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