Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll74. Sitzung / Seite 211

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Die elektronische Überwachung ist eine besondere Form ... So jetzt bin ich draußen. Macht auch nichts. (Abg. Grosz: Eine gewisse Ähnlichkeit mit Otto Pendl ist schon festzustellen! Der steht jetzt direkt hinter dir!) Ja, das kommt auch vor.

Die elektronisch überwachte Form des Hausarrests ist keine privilegierte, sondern eine besondere Form des Strafvollzugs, und so sollte sie auch behandelt werden. Kol­lege Donnerbauer hat das auch schon so beschrieben. Es ist auch ein guter Ansatz, auf diese Art in ein Leben ohne Kriminalität zu finden. Er ist gebunden an ganz be­stimmte Anforderungen, und der Weg, den wir hier gehen, ist ja kein allein österreichi­scher Weg, sondern wir folgen damit einem internationalen Trend. Die Frau Bundesmi­nister hat Frankreich genannt; die Niederlande, Deutschland, Schweden, die Schweiz sind weitere Beispiele dafür, wo es funktioniert. Wenn man noch unsere Vereinbarung beziehungsweise den Antrag, eine Evaluierung durchzuführen, mit einbezieht, kann man diesem Gesetz einfach nur zustimmen. – Danke. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeord­neten der SPÖ.)

18.45


Präsident Fritz Neugebauer: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Köfer. – Bitte.

 


18.45.47

Abgeordneter Gerhard Köfer (SPÖ): Herr Präsident! Geschätzte Frau Bundesminis­ter! Hohes Haus! Paris Hilton, ihres Zeichens Partygirl und Hotelerbin, findet sie chic. Die US-Schauspielerin Lindsay Lohan weint einmal am Tag deswegen, und der Starregis­seur Roman Polanski hat sich mittlerweile auch schon daran gewöhnt. Alle drei haben die gleichen Erfahrungen gemacht. Es handelt sich um die elektronische Fußfessel, die nicht nur in den Vereinigten Staaten, sondern auch im europäischen Raum, in Bel­gien, England, Schottland, Deutschland, und, wie die Frau Bundesminister bereits aus­geführt hat, vor allem auch in Frankreich eingesetzt wird. Es gibt bereits umfangreiche Erfahrungen mit dem Einsatz von Fußfesseln. Diese wertvollen Erfahrungen aus ande­ren Ländern flossen in den nun vorliegenden Gesetzentwurf ein.

Im vorliegenden Entwurf sind aber auch die Erfahrungen verarbeitet, die mit Modellver­suchen in Österreich gemacht wurden. Von den 20 Testpersonen, die an der ersten Testphase im Jänner 2006 teilnahmen, wurde nur eine einzige rückfällig. Die zweite Testphase, im Jahr 2008 in Wien und Graz begonnen, verlief so erfolgreich, dass sie ver­längert wurde. Von 33 Häftlingen mussten nur zwei aus dem Programm genommen wer­den.

Ich möchte die Situation aber auch benützen, um den Abgeordneten, vor allem meinen Kolleginnen Sonja Ablinger und Gisela Wurm, dafür zu danken, dass das Spannungs­verhältnis zwischen dem Einsatz der Fußfessel und häuslicher Gewalt im Sinne des Opferschutzes im Ausschuss so nachhaltig diskutiert wurde. Nicht zuletzt ist es dem Einsatz der beiden zu danken, dass sich im Gesetzentwurf ein entsprechender Passus wiederfindet. (Beifall bei der SPÖ sowie der Abgeordneten Amon und Dr. Bartenstein.)

Ebenso sensibel im Hinblick auf die Anwendung der Fußfessel ist meiner Meinung nach die nachbarschaftliche Gewalt, also die Gewalt, die von einem unmittelbaren Nachbarn zum Beispiel in einem Wohnblock ausgeht. Abgesehen von Fällen familiärer und nach­barschaftlicher Gewalt, wo die Wahrung sämtlicher Rechte der Opfer sowie der Opfer­schutz absolut im Vordergrund stehen müssen, ist die Novelle jedoch sehr zu begrü­ßen, weil der Einsatz des elektronisch überwachten Hausarrests nicht nur eine finan­zielle Entlastung für den Strafvollzug, sondern vor allem auch eine Erleichterung des Übergangs von der Haft in die Freiheit mit sich bringt. – Danke. (Beifall bei der SPÖ.)

18.48


Präsident Fritz Neugebauer: Nächste Rednerin: Frau Abgeordnete Ablinger. – Bitte.

 


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