18.48
Abgeordnete Sonja Ablinger (SPÖ): Herr Präsident! Frau Ministerin! Ich möchte auch noch einmal auf die Ausschussfeststellung eingehen. Ich verhehle gar nicht, dass wir, Kollegin Wurm und ich, darüber diskutiert haben, dass eine gesetzliche Verankerung besser gewesen wäre. Wir waren skeptisch, und das lässt sich auch anhand meiner Erfahrungen als Vorsitzende des Gewaltschutzzentrums Oberösterreich begründen. Wenn man sich damit auseinandersetzt, weiß man, dass eine Gewaltbeziehung auf einem Kreislauf basiert: Es ist eine Spirale der Gewalt, und Gewalt hat immer eine Geschichte. Es beginnt mit Erniedrigungen, mit Lächerlichmachen, mit Beleidigungen, mit Herabwürdigungen. Dann folgen Drohungen, Schläge, immer wieder starke, dramatische Körperverletzungen, sexuelle Übergriffe. Dazu gehört auch soziale Kontrolle, Auflauern, Isolieren, Einsperren, Kontaktverbote.
Das führt dazu, dass Frauen sehr, sehr rasch ihre Selbstachtung verlieren. Sie fühlen sich ohnmächtig, sie fühlen sich hilflos und sie fühlen sich hoffnungslos. Und so schwierig es auch zu glauben ist: Frauen gewöhnen sich an Gewalt. Gewalt traumatisiert, und ich rede da von Schlaf- und Essstörungen, ich rede von Depressionen, von Angststörungen, von Süchten. Frauen verdrängen, sie schweigen und sie zerbrechen.
Das war der Hintergrund dieser Diskussion: dass man verstehen muss, dass wir diesen Frauen nicht die Entscheidung über den Hausarrest aufbürden dürfen und deswegen im Geist des Gewaltschutzgesetzes ein Hausarrest in der gemeinsamen Wohnung mit dem Opfer nicht möglich sein darf.
Frau Ministerin, ich hoffe, dass die Ausschussfeststellung das ausreichend klarmacht und dass meine Skepsis unbegründet bleibt, und wir nicht in zwei Jahren, wie Kollege Stadler das in Aussicht gestellt hat, eine neue gesetzliche Regelung diskutieren müssen. – Ich danke Ihnen. (Beifall bei der SPÖ.)
18.49
Präsident Fritz Neugebauer: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Fazekas. – Bitte.
18.50
Abgeordneter Hannes Fazekas (SPÖ): Herr Präsident! Frau Bundesministerin! Hohes Haus! Ich wende mich kurz einem Thema zu, das heute noch nicht erwähnt worden ist, das ist § 172a der Strafprozessordnung, weil er einen wesentlichen Aspekt zur effizienteren Kriminalitätsbekämpfung beitragen wird.
Naturgemäß kann genau dort eingegriffen werden, wo die bisher geübte Praxis gezeigt hat, dass Täterinnen oder Täter, die keinen Wohnsitz in Österreich haben, zwar wegen Fluchtgefahr grundsätzlich in Haft genommen werden konnten, dies aber oftmals nicht geschah und die Verfahren daher sehr spät, mit hohem Aufwand oder auch gar nicht zum Abschluss geführt werden konnten, weil die TäterInnen einfach nicht mehr greifbar waren. Dies kann natürlich nicht im Sinne der Justiz sein und führt naturgemäß oftmals zu großem Frust bei der Exekutive, wenn ein großer administrativer Aufwand damit endete, dass die Festgenommenen nach kurzer Zeit auf freiem Fuße anzuzeigen waren.
Die Sicherheitsleistung, die durchaus nicht zur gering bemessen sein sollte, führt zumindest dazu, die Verfahren sicherzustellen und auch auf die Rechte der Opfer Rücksicht zu nehmen.
Die Zusammenarbeit zwischen Staatsanwaltschaft und Polizei wird noch stärker erforderlich sein. Das führt natürlich zu einer Mehrbelastung in beiden Bereichen, aber im Sinne der Kriminalitätsbekämpfung ist das einfach notwendig.
Daher ist das aus meiner Sicht eine sehr sinnvolle Bestimmung, die schon längst überfällig und überdies auch noch in unserem Regierungsprogramm enthalten war. – Ich danke Ihnen. (Beifall bei der SPÖ.)
18.51
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