Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll74. Sitzung / Seite 209

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Präsident Fritz Neugebauer: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Lausch. – Bitte.

 


18.41.27

Abgeordneter Christian Lausch (FPÖ): Herr Präsident! Frau Bundesministerin! Ho­hes Haus! Wir stehen der Fußfessel auch sehr positiv gegenüber, wie das schon von meinem Vorredner, Dr. Walter Rosenkranz, gesagt wurde.

Frau Abgeordnete Wurm, man sollte eine Ausschussfeststellung wirklich nicht so über­bewerten und meinen, dass die jeder liest. Wir können uns mit allen beiden Abände­rungsanträgen des BZÖ absolut anfreunden und werden ihnen auch zustimmen.

Zurück zur Fußfessel: Wir hoffen und vertrauen darauf, dass sie die erhoffte Entlas­tung für die Justiz angesichts der ohnedies sehr angespannten Personalsituation bei der Justizwache bringt. Wir hoffen, dass sie bei einigen Gewaltdeliktgruppen wie bei­spielsweise Sexualstraftätern nicht zur Anwendung kommt und dass sie den ge­wünschten Einsparungserfolg, wie ihn die Frau Bundesministerin angeführt hat, für den Strafvollzug bringt.

Was uns leider fehlt – auch das hat die Frau Bundesministerin schon angesprochen, und da teilen wir ihre Meinung nicht ganz –, ist, dass die Fußfessel für die Haftunfähi­gen nicht einmal angedacht wurde. Wenn die Frau Bundesministerin behauptet, dass das eine mit dem anderen nichts zu tun hat, können wir dem nichts abgewinnen, und zwar aus folgendem Grund: – Nur Mut, Frau Bundesministerin! – Was ist, wenn je­mand die Auflagen nicht einhält? Was wird man machen? Man wird die Haftunfähigkeit neu überprüfen müssen, man wird schauen, ob sich derjenige die nicht irgendwie er­schwindelt hat. Haftunfähig ist man ja in der heutigen Zeit nicht so einfach und nicht so leicht. Wir könnten also schon ohne Weiteres einmal probieren, das ins Gesetz aufzu­nehmen.

Aus diesem Grund stellen die Abgeordneten Lausch, Dr. Rosenkranz, Mag. Stefan und weitere Abgeordnete folgenden Entschließungsantrag:

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Die Bundesregierung wird aufgefordert, dem Nationalrat schnellst möglich eine Regie­rungsvorlage vorzulegen, welche den elektronischen Hausarrest auch für Menschen, de­ren Haftunfähigkeit festgestellt wurde, vorsieht.“

*****

(Beifall bei der FPÖ.)

18.43


Präsident Fritz Neugebauer: Der eingebrachte Entschließungsantrag steht mit in Ver­handlung.

Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Lausch, Dr. Rosenkranz, Mag. Stefan und weiterer Abgeordneter betreffend elektronischer Hausarrest für Menschen, deren Haftunfähigkeit festgestellt wurde, eingebracht im Zuge der Debatte über den Tagesordnungspunkt 25 betreffend den Bericht des Justizausschusses (839 d.B.) über die Regierungsvorlage (772 d.B.): Bundesgesetz, mit dem das Strafvollzugsgesetz, die Strafprozessordnung, das Bewäh­rungshilfegesetz, das Allgemeine Sozialversicherungsgesetz, das Gewerbliche Sozial­versicherungsgesetz, das Bauern-Sozialversicherungsgesetz, das Beamten-Kranken-


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