selbstständigen Versicherungsagenten. Mit einem Gesetz aus dem Jahre 2006, das mit 1. Jänner 2007 in Kraft getreten ist, erfolgte eine Änderung zuungunsten der selbstständigen Versicherungsagenten, die bei Auflösung des Vertragsverhältnisses von einer Weiterzahlung der Provisionen ausgeschlossen wurden.
In diesem Gesetz wird das jetzt zwar wieder berichtigt, aber erst mit Wirkung vom 1. August 2010, und dadurch besteht eine Rechtsunsicherheit für Versicherungsagenten für den Zeitraum von 1. Jänner 2007 bis 1. August 2010. Um diese Rechtsunsicherheit zu beseitigen, wäre es daher unbedingt notwendig, diesen Abänderungsantrag anzunehmen, um damit auch in Zukunft die Rechtsunsicherheit für Verträge, die in diesem Zeitraum abgeschlossen wurden, zu beseitigen.
Zu den Bedenken des Herrn Abgeordneten Matznetter, mit dem ich heute darüber gesprochen habe, hinsichtlich des rückwirkenden Eingreifens kann ich Ihnen mitteilen, dass im Zivilrecht grundsätzlich kein verfassungsrechtliches Verbot für rückwirkende Gesetze besteht. Es wurden unter anderem auch schon im Konsumentenschutzbereich solche Sachen rückwirkend beschlossen.
Ich ersuche Sie – auch im Sinne des Gleichheitsgrundsatzes, der auch für Versicherungsagenten zu gelten hat –, diesem Antrag die Zustimmung zu erteilen. – Danke. (Beifall bei der FPÖ. – Abg. Mag. Stadler: Warum habt ihr den Antrag nicht im Ausschuss eingebracht?)
19.02
Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Als nächster Redner zu Wort gelangt Herr Abgeordneter Mag. Ikrath. 2 Minuten Redezeit. – Bitte.
19.02
Abgeordneter Mag. Peter Michael Ikrath (ÖVP): Herr Präsident! Frau Justizministerin! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Nach dem Insolvenzrechtsänderungsgesetz werden künftig Unternehmen nach Möglichkeit saniert und nicht mehr zerschlagen. Damit wollen wir volkswirtschaftliche und betriebswirtschaftliche Werte erhalten und Arbeitsplätze sichern.
Diese Zielsetzung wird nun auch in den gegenständlichen Nebengesetzen verankert. Das ist positiv und rechtfertigt daher die Zustimmung aller. (Beifall bei der ÖVP.)
19.02
Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Der zuvor von Herrn Abgeordnetem Themessl eingebrachte Abänderungsantrag ist ausreichend unterstützt und steht mit in Verhandlung.
Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:
Abänderungsantrag
§ 53 Abs. 3 GOG-NR
des Abgeordneten Themessl und weiterer Abgeordneter zum Bericht des Justizausschusses über die Regierungsvorlage (771 d.B.): Bundesgesetz, mit dem das Allgemeine Sozialversicherungsgesetz, das Gewerbliche Sozialversicherungsgesetz, das Bauern-Sozialversicherungsgesetz, das Notarversicherungsgesetz 1972, das Behinderteneinstellungsgesetz, das Arbeitsverfassungsgesetz, das Bauarbeiter-Urlaubs- und Abfertigungsgesetz, das Angestelltengesetz, das Gutsangestelltengesetz, das Betriebspensionsgesetz, das Schauspielergesetz, das Väter-Karenzgesetz, das Mutterschutzgesetz, das Bankwesengesetz, das Börsegesetz 1989, die Verordnung über die Einführung des Hypothekenbankengesetzes und des Gesetzes über die Pfandbriefe und verwandten Schuldverschreibungen öffentlich rechtlicher Kreditanstalten im Lande
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