Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll74. Sitzung / Seite 224

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19.13.37

Abgeordneter Mag. Albert Steinhauser (Grüne): Sehr geehrte Damen und Herren! Ich habe mich schon vor langer Zeit mit dem Initiator der Bürgerinitiative zum Anti-Mob­bing-Gesetz getroffen. Der Initiator ist selbst ein langjähriges Mobbingopfer mit einer sehr unerfreulichen beruflichen Geschichte. Was mir gefallen hat: Er hat nicht aufgege­ben, sondern hat für andere Mobbingopfer zu kämpfen begonnen, und das finde ich ei­ne sehr lobenswerte Initiative.

Lobenswert finde ich auch den Umgang mit der Bürgerinitiative grundsätzlich. Vom Pe­titionsausschuss ist diese Bürgerinitiative in den Justizausschuss weitergegangen. Dort haben wir das diskutiert. Jetzt gibt es diesen Entschließungsantrag, dass man das Jus­tizministerium ersucht, nicht nur die Rechtslage darzulegen, wie der Kollege Maier sagt, sondern auch Vorschläge zur Verbesserung der Rechtslage zu machen. Das ist ein kleiner Schritt – mehr als bei vielen anderen Bürgerinitiativen, muss man sagen – und ein richtiger Schritt.

Meine Bitte an Sie, Frau Justizministerin, ist, dass das, was Sie uns präsentieren, dann über das hinausgeht, was bereits in der Stellungnahme des Justizministeriums zu die­ser Bürgerinitiative steht, denn in dieser Stellungnahme, bei aller Wertschätzung, wird uns eigentlich eher mitgeteilt, was nicht geht. Nur, mich interessiert nicht, was nicht geht, sondern mich interessiert, was wir tun können, damit sich die Situation für Mobbingop­fer in diesem Land verbessert.

Sowohl das Schicksal des Initiators, der vor Gericht nicht durchgekommen ist, wie auch meine Erfahrung aus dem Arbeitsrecht, wo ich immer wieder Mobbingopfer betreut ha­be, zeigen, dass es aufgrund der momentanen Rechtslage ganz, ganz schwer ist, Mob­bingopfern wirksam zu helfen und für sie Rechtsschutz durchzusetzen. Ich glaube, da besteht Handlungsbedarf, und da darf man nicht so tun, als gäbe es nichts zu tun und als wäre ohnedies alles in Ordnung. Immerhin reden wir da von einer Bevölkerungsgruppe von 200 000, 300 000 Personen.

Wenn man mit Mobbingopfern spricht, dann merkt man, wie weit das geht. Es geht in die Familie hinein. Es führt dazu, dass die Leute in ihrer Existenz beeinträchtigt sind. Das alles sind keine Kleinigkeiten. Ganz abgesehen davon, dass, wenn wir über die Ar­beitswelt reden, natürlich auch volkswirtschaftliche Schäden und betriebswirtschaftliche Schäden aufgrund von Mobbing ein Thema sind.

Daher sollte diese Bürgerinitiative nicht folgenlos bleiben. Wir sollten nicht den Fehler machen, dass wir da jetzt einen netten Entschließungsantrag verabschieden, und da­mit ist die Geschichte erledigt, sondern ich sehe das so, dass alle Parteien sich des Pro­blems bewusst sind, dass das eigentlich erst der erste Schritt ist, um zu einer Lösung zu kommen, die zugegebenermaßen nicht ganz einfach ist. – Danke. (Beifall bei den Grünen.)

19.16


Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Als nächste Rednerin zu Wort gelangt Frau Abgeord­nete Schenk. 2 Minuten Redezeit. – Bitte.

 


19.16.29

Abgeordnete Martina Schenk (BZÖ): Herr Präsident! Frau Ministerin! Hohes Haus! Sehr geehrte Damen und Herren! Es gibt schätzungsweise rund 2 Millionen Mobbing-Opfer in Österreich. Mobbing breitet sich rasant aus. Mobbing beginnt im Kindergarten und geht über die Schule bis hin zum Arbeitsplatz.

Laut einer Studie wird in über 40 Prozent der österreichischen Unternehmen gemobbt. Aber nicht nur Mobbing, sondern auch Bossing muss man hier anführen – nämlich das Mobbing durch Vorgesetzte, meine sehr geehrten Damen und Herren. Das darf hier nicht unter den Tisch fallen, sondern das soll bei der Gesetzfindung auch berücksichtigt wer­den.

 


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