Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll75. Sitzung / Seite 141

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schenkt haben, Verlässlichkeit und Handschlagqualität, Offenheit und ein Rückgrat an erste Stelle stellen.

Das sind Werte, für die wir von der ÖVP auf Bundesebene wie auch insbesondere von der steirischen ÖVP bedingungslos stehen, für die auch unser steirischer Landespar­teiobmann und Landeshauptmann-Stellvertreter Hermann Schützenhöfer bedingungs­los steht. (Abg. Grosz: Ma, liab, jo, Handschlagqualität!) Das ist der richtige Weg! Und das sage ich auch in Richtung BZÖ, meinem lieben Herrn Grosz, der ja dann das Wort ergreifen und auch seine Heimatverbundenheit erklären wird, die manchmal nur auf Plakaten vorkommt. (Beifall bei der ÖVP. Abg. Grosz zuerst die Finger beider Hän­de ineinander verschränkend und dann mit beiden Händen einen Handschlag darstel­lend : Ja, aber die funktioniert nicht so, denn das ist Händefalten, sondern so!)

17.13


Präsident Fritz Neugebauer: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Dr. Hübner. – Bitte.

 


17.13.59

Abgeordneter Dr. Johannes Hübner (FPÖ): Sehr geehrte Damen und Herren! Lieber Herr Vizekanzler außer Dienst Dr. Steger! Ganz verstehe ich ja die Kollegin Steibl nicht, warum sie allen drei Anträgen auf Einsetzung von Untersuchungsausschüssen nicht zu­stimmt. Dass sie jenem der Grünen nicht zustimmt, verstehe ich vielleicht noch, dass sie jenem des BZÖ nicht zustimmt, verstehe ich auch noch, aber warum unserem An­trag nicht zugestimmt wird, verstehe ich ebenso wie beim Kollegen Kräuter nicht, wo uns doch beide jetzt wechselseitig erklärt haben, dass es sehr wohl Missstände und eine mangelnde Verfolgung von Missständen im kriminellen Bereich, allerdings beim jeweiligen politischen Gegner, gibt. (Präsident Dr. Graf übernimmt den Vorsitz.)

Das verstehe ich nicht. Ich würde es nur dann verstehen, wenn Sie die Meinung des Kollegen Pilz und dessen Zugang zu Justiz und Gerechtigkeit teilen. Dann brauchen wir tatsächlich keine Untersuchungsausschüsse, dann brauchen wir nur den Pilz zu fra­gen. Dann brauchen wir keine Verhandlungen und kein Gericht, sondern der sagt uns genau, wie es gewesen ist. (Heiterkeit und Beifall bei der FPÖ.)

Der liest zwei, drei Sätze im „profil“ und vielleicht noch einen Absatz im „FORMAT“, und das genügt, und wir haben hier schon einen vollständigen Akt. Der könnte also der Staatsanwaltschaft nicht nur die vollständige Anklageschrift ohne Beweise und Erhe­bungen übermitteln, sondern er könnte auch dem Richter einen Urteilsentwurf vorlegen, den dieser nur noch zu unterfertigen bräuchte.

Aber so sollten wir eigentlich nicht vorgehen, und deswegen sollten wir uns mit den An­trägen, die hier vorliegen, doch auseinandersetzen, es sei denn, wir sehen das Ganze so, wie es vielleicht der Kollege Pilz sieht, ode so, wie man das im Jahr 1937 in der Sowjetunion gesehen hat, wo der Chefankläger in den trotzkistischen Säuberungen ge­meint hat, es sei nicht Gegenstand eines Strafverfahrens, Sachverhalte zu ermitteln und Schuld zuzuweisen, sondern den für die Partei und die sozialistische Gesellschafts­ordnung Schädlichen zu eliminieren. (Beifall bei der FPÖ.)

Diese Sicht der Dinge mag zwar der eine oder andere Kollege hier teilen, aber ich glaube nicht, dass das mehrheitsfähig ist, und ich hoffe, das wird auch nicht mehrheits­fähig werden.

Dass wir den grünen Antrag ablehnen, liegt nicht nur an dem, was ich gesagt habe, sondern auch daran, dass man im Sinne des Kollegen Pilz das Strafverfahren in das Parlament verlegen und den Untersuchungsausschuss zu einem Straftribunal machen will, denn bei diesem Antrag geht es ja darum, dass genau das, was unabhängige Ge­richte tun sollen, im Parlament zu geschehen hätte – und das wollen wir sicherlich nicht!

Der Antrag des BZÖ deckt sich teilweise mit unserem. Er gefällt uns nicht ganz – ich schaue da Kollegen Stadler an –, weil er auch in die Kompetenzen der Richter, der tat-


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