Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll77. Sitzung / Seite 92

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der Polizei zu beschäftigen. Aber so, wie man es jetzt handhabt, ist es nicht sinnvoll. Ich kenne keine Polizeidienststelle, wo man sagt, dass ein Postler als vollwertiger Polizist eingesetzt werden kann.

Bilden Sie Leute aus! Sie haben die Möglichkeit. Und schauen Sie, dass die Exekutive verstärkt wird! Gehen Sie auf die neuen Anforderungen ein! Wir wissen, dass die Öffnung der Grenzen die Flexibilität straffälliger Ausländer, die bei uns durchreisen und Straftaten begehen, irrsinnig erhöht hat. Auch die Exekutive muss flexibel werden. Da muss investiert werden und wirklich etwas geschaffen werden, und das kann man in anderen Bereichen vernünftig einsparen.

Jetzt komme ich noch zu einem Problem, das auch einmal angesprochen gehört, und zwar: 2 500 Polizeibeamte wurden letztes Jahr, 2009, im Dienst verletzt. Das ist ein Wahnsinn, wenn man bedenkt, dass folglich jeder zehnte Polizeibeamte im Dienst verletzt worden ist. Es fehlen gesetzliche Regelungen, die sicherstellen, dass Polizei­beamte besser geschützt sind. Ich rufe auch die Justiz auf, entsprechend zu handeln beziehungsweise entsprechend zu verurteilen.

Es kann kein Kavaliersdelikt sein, wenn man einen Polizeibeamten, der den Staat vertritt, im Dienst angreift. Da muss durchgegriffen werden, meine Damen und Herren. Diese Aufforderung möchte ich Ihnen mit auf den Weg geben. – Danke. (Beifall beim BZÖ.)

12.23


Präsident Fritz Neugebauer: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Kößl. – Bitte.

 


12.23.49

Abgeordneter Günter Kößl (ÖVP): Herr Präsident! Frau Bundesministerin! Ge­schätzte Damen und Herren! Alles, was die Opposition jetzt hier gefordert hat, würde viel mehr Geld kosten, brächte aber weit weniger Menschlichkeit in unsere Gesell­schaft. So muss man das sehen!

Man muss schon bei der Wahrheit bleiben: Mehr als 13 000 Zivildiener haben im vergangenen Jahr einen wichtigen Beitrag dazu geleistet, dass unser Sozialsystem und unser Gesundheitssystem funktionieren. Wir sehen also, der Zivildienst ist eine wichtige und tragende Säule in unserem Sozial- und Gesundheitsbereich. Daher ist der Zivildienst tatsächlich erforderlich.

Die vorliegende Novelle stellt eine wirklich wunderbare Weiterentwicklung dar, wobei wir auf der einen Seite im Bereich des Zivildienstes, sprich bei den Zivildienern, auf gewisse Bedürfnisse eingegangen sind, die heute unser Gesellschaftsbild erfordert, und auf der anderen Seite berücksichtigt haben, dass es auch wichtig ist, dass die Zivildienstorganisationen in der Zeit, in der sie den Zivildiener zur Verfügung haben, ihre Arbeit dementsprechend leisten können.

Auf der einen Seite – das ist schon angesprochen worden – wird dem Zivildiener die Möglichkeit geboten, in den Staatsdienst einzutreten. Er kann zu diesem Zweck bis zur Vollendung des 28. Lebensjahres sein Zivildienstgelöbnis, das er abgelegt hat, widerrufen. Innerhalb von zwölf Monaten muss er die militärische Ausbildung, die für den Exekutivbereich gefordert wird, nachmachen beziehungsweise schauen, dass er sämtliche Erfordernisse für den Exekutivdienst innerhalb von zwölf Monaten erfüllt. Das wird dann bescheidmäßig festgehalten. Das ist, finde ich, eine wirklich wichtige Weiterentwicklung.

Auf der anderen Seite wird durch diese Novelle sichergestellt, dass Missbrauch abgestellt werden kann, dass bei missbräuchlichen Darstellungen von Zivildienern rascher reagiert werden kann. Ich glaube, dass auch das eine wirklich wichtige Weiter-


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