Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll77. Sitzung / Seite 97

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12.41.20

Abgeordneter Hermann Gahr (ÖVP): Herr Präsident! Frau Bundesminister! Ge­schätzte Kolleginnen und Kollegen! Wenn hier heute von „Zwangsdienst“ gesprochen wurde, muss ich dem ganz klar entgegenhalten: Wir haben einen Wehrdienst, der der inneren und äußeren Sicherheit dient, und wir haben einen Zivildienst, der eben der sozialen Sicherheit in diesem Land dient. Und derzeit ist es so, dass ein Drittel Zivildienst leistet und zwei Drittel beim Wehrdienst ihre Pflicht absolvieren.

Mich persönlich stört irgendwo noch, dass es 19 Prozent Untaugliche gibt, die überhaupt keinen Dienst an der Gesellschaft leisten. (Ruf bei der FPÖ: Die werden dann Minister!) – Ich glaube, da müsste man auch einmal den Hebel ansetzen und darüber nachdenken, dass man alle in die gleiche Verantwortung, in die gleiche Pflicht nimmt. (Beifall bei der ÖVP.)

Fakt ist, dass es beim Sozialdienst – trotz seiner Dauer von neun Monaten – einen Zulauf gibt und junge Menschen sich dafür entscheiden. Und ich glaube, wir können froh sein darüber, dass wir auf diese Weise soziale Kompetenz in unsere Gesellschaft bringen.

Fakt ist auch, dass wir beim Wehrdienst durchaus auch einige Novellen bräuchten. Wenn man das vergleicht: Die Frau Innenminister macht Novellen, gleicht den Zivildienst an die Herausforderungen und Veränderungen in der Gesellschaft an. Ich glaube, das bräuchte man dringend auch beim Wehrdienst.

Wenn man diese Gesetzesnovelle hernimmt – wir haben ja hier schon einige Zivildienstgesetz-Novellen beschlossen –, dann sieht man, sie trägt die Handschrift der Praxis. Ich habe vom Roten Kreuz Tirol vor zirka einem Dreivierteljahr neun Vor­schläge zur Verbesserung des Zivildienstes bekommen, und ich bin heute schon dankbar dafür und froh darüber, dass acht dieser Vorschläge größtenteils umgesetzt werden können. Nur beim Verpflegsgeld oder bei der Wohnkostenbeihilfe gibt es nicht diese Möglichkeit, weil das dem Wehrdienst angeglichen ist. Aber alle anderen Punkte wurden umgesetzt, wie Verbesserung bei der Pauschalvergütung und beim Ver­pflegs­geld, Flexibilität bei den Zuweisungen, Verfahrensbeschleunigung und Abstellung der Kettenkrankenstandstage. Das heißt, auch im Zivildienst gibt es immer ein paar, die das System natürlich auch benützen, die haben sich durch Kettenkrankenstandstage über die Runden gerettet. Und das wird auch abgestellt.

Und eine klare Botschaft steht auch in diesem Papier: Das Rote Kreuz will eigentlich nicht den Zivildienst von neun auf sechs Monate verkürzen. Insgesamt gibt es 260 Stunden Ausbildung, und diese 260 Stunden Ausbildung sind, glaube ich, notwendig, um dann den Dienst zu versehen. Und viele dieser Zivildiener sind nachher freiwillig beim Roten Kreuz und werden beruflich übernommen. Ich glaube, es ist total wichtig, dass dort eine Grundausbildung gemacht wird und dass wir danach Leute zur Verfügung haben, die auch im Sozialbereich arbeiten und dort ihren Dienst verrichten.

Insgesamt vielen Dank für diese Novelle. Sie ist praxistauglich, praxisgerecht und trägt dazu bei, die soziale Sicherheit in Österreich zu erhöhen. – Vielen Dank. (Beifall bei der ÖVP sowie bei Abgeordneten der SPÖ.)

12.44


Präsident Fritz Neugebauer: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Plessl. – Bitte.

 


12.44.20

Abgeordneter Rudolf Plessl (SPÖ): Sehr geehrter Herr Präsident! Geschätzte Innenministerin! Werte Kolleginnen und Kollegen! Mit der heute hier zu beschließenden Novelle des Zivildienstgesetzes werden drei Bereiche erledigt und abgearbeitet.

 


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