Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll77. Sitzung / Seite 98

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Erstens: Mit dem heutigen Beschluss wird ein weiteres im Regierungsprogramm zwi­schen SPÖ und ÖVP paktiertes Versprechen eingelöst.

Zweitens schafft die Vorlage erstmals zusätzliche, neue Einsatzmöglichkeiten für Wehr­ersatzdienst Leistende.

Drittens behebt sie die bekannten Mängel des aktuellen Zivildienstgesetzes.

Werte Kolleginnen und Kollegen! Der Zivildienst ist seit seiner Einführung 1975 ein Erfolgsmodell – eine Geschichte, beginnend mit einigen wenigen Hunderten und fast 14 000 im Jahr 2009, die österreichweit Zivildienst leisten: im Rettungsdienst, bei der Feuerwehr, in Krankenhäusern, Seniorenheimen, Tageszentren für Menschen mit besonderen Bedürfnissen oder im Katastrophendienst. Einfach gesagt: 365 Tage im Jahr im Dienste für unsere Gesellschaft.

Bereits seit 35 Jahren erbringen Wehrersatzdienst Leistende unverzichtbare Leis­tungen für gemeinnützige Einrichtungen und stärken somit nachhaltig unser Sozial­system. Durch den heutigen Beschluss werden einige Bereiche aufgearbeitet, wie zum Beispiel: Wenn ein junger Mensch mit 17 Jahren bei seiner Stellung eine Entscheidung treffen müsste zwischen Wehrdienst und Wehrersatzdienstleistung, kann er auch später noch zu einem neuen System optieren.

Vor allem geht es bei dieser Novelle um jene Bereiche, wo bisher die Berufswahl nicht möglich war, wie zum Beispiel Sicherheitsdienst bei der Polizei, Justiz – das wurde schon angesprochen –, auch Bediensteter des Rechtskundigen Dienstes beim Bun­desasylamt, genauso wie Soldat im internationalen Friedenseinsatz. Hier ist es sehr wichtig, mit dieser Novelle Abhilfe zu schaffen.

Als Bürgermeister der Gemeinde Untersiebenbrunn und Regionalpolitiker liegt mir die sichere Versorgung der Blaulichtorganisationen besonders am Herzen. Gerade in diesem Bereich, speziell beim Arbeiter-Samariter-Bund, beim Roten Kreuz, bei der Feuerwehr, aber auch in Krankenhäusern und Seniorenheimen sind die Zivildiener sehr wichtig, die dort ausgezeichnete Arbeit leisten. Ich möchte mich hier einmal recht herzlich dafür bedanken. (Beifall bei der SPÖ.)

Auf der einen Seite werden jetzt gewisse Erweiterungen vorgenommen: Zivildiener können auch in der Kinderbetreuung tätig sein, aber auch bei Einrichtungen an Inte­grationsprojekten mitwirken. Auf der anderen Seite wird auch sichergestellt, dass der Landeshauptmann die Anerkennung neuer Einrichtungen nur unter Rück­sicht­nahme auf die bestehenden Einrichtungen durchführen kann.

Hier gibt es noch gewisse Einsparungen. Ich möchte nur drei kurz erwähnen: Sinnvolle Verfahrensbeschleunigung/vereinfachung bei diesem Gesetz, die Gewähr, dass disziplinäre Maßnahmen gesetzt werden können und auch greifen, und, drittens – ein sehr wichtiger Bereich für das Innenministerium –, Einsparung von mindestens zirka 270 000 €, die wir für das Innenressort sehr dringend benötigen.

Ich ersuche um Ihre Unterstützung bei dieser Gesetzesvorlage. – Danke. (Beifall bei der SPÖ.)

12.47


Präsident Fritz Neugebauer: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Eßl. – Bitte.

 


12.47.48

Abgeordneter Franz Eßl (ÖVP): Sehr geehrter Herr Präsident! Geschätzte Frau Bundesministerin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Wenn wir heute die Änderung des Zivildienstgesetzes 1986 diskutieren und auch beschließen, möchte ich dennoch mit einem Bekenntnis der ÖVP zur umfassenden Landesverteidigung, zum Bundesheer


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