Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll77. Sitzung / Seite 99

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und auch zur Wehrpflicht beginnen. Ich glaube, es ist wichtig, dass wir das auch be­tonen.

Allerdings: Die Zeit bringt Veränderungen, und der Wehrersatzdienst, sprich Zivildienst, ist längst ein wichtiger Bestandteil unseres Gemeinwesens geworden. Während früher tatsächlich die einzige Motivation, Zivildienst zu leisten, darin bestand, dass man eben aus Gewissensgründen keine Waffe verwenden wollte, gibt es heute immer mehr junge Menschen, die zusätzlich sagen: Aus meiner persönlichen Sicht kann ich im Zivildienst für die Gesellschaft noch mehr leisten als sonst. Ich glaube, man sollte diese wertvolle Arbeit, die da tatsächlich geleistet wird, auch entsprechend würdigen, wenn ein junger Mensch sich dafür entscheidet. (Beifall bei der ÖVP.)

Das Betätigungsfeld ist ja breit: ob es in Krankenanstalten ist, im Rettungswesen, in der zivilen Landesverteidigung oder bei der Sozial- und Behindertenhilfe. Ich persönlich kann auch von sehr vielen Beispielen erzählen, wo auch auf Bauernhöfen Zivildiener zum Einsatz kommen, wo oft tragische Schicksalsfälle Auslöser für ihren Einsatz sind und wo dann auch wirklich Hilfe geleistet werden kann. Ich darf mich auch dafür an dieser Stelle recht herzlich bedanken.

Mit dieser Gesetzesänderung im § 6 schaffen wir die Möglichkeit, dass die Zivildiener nach der entsprechenden Ausbildung auch zur Polizei, zur Justizwache oder zum Bundesheer gehen und diese Berufswahl treffen können.

Was den § 5 anlangt, ist es mir durchaus wichtig, dass diese Ausnahmegenehmigung jetzt möglich ist. Wir wissen, dass ja durch diesen Paragraphen der Besitz, der Erwerb und das Führen von Schusswaffen für die Dauer von 15 Jahren ex lege verboten ist. Und nun schaffen wir die Möglichkeit, dass es für die Jagd, für traditionelle Schützenvereinigungen und für Sportschützen auf Antrag eine Ausnahme geben kann.

Mir ist es auch wichtig, dass eine Ausnahme wegen der Ausstellung einer Jagdkarte und glaubhaft gemachter Jagdausübung ermöglicht wird. Diese Bestimmung liegt nicht nur im Interesse einzelner Personen, sondern aus meiner Sicht auch im Interesse der Land- und Forstwirtschaft, denn es ist sinnvoll, wenn Land- und Forstwirte auch die Jagd ausüben, die ja ohnehin mit Grund und Boden verbunden ist.

In Summe ist es ein modernes Gesetz, und ich glaube, wir sollten dem auch alle zu­stimmen. (Beifall bei der ÖVP.)

12.51


Präsident Fritz Neugebauer: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Mag. Maier. – Bitte.

 


12.51.13

Abgeordneter Mag. Johann Maier (SPÖ): Herr Präsident! Frau Bundesministerin! Hohes Haus! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Am 22. Oktober 2009 haben ehemalige Zivildiener und Vertreter der Salzburger Gewerkschaftsjugend der Frau Parlamentspräsidentin Barbara Prammer eine parlamentarische Petition mit dem Titel „Aufhebung des Berufsverbotes ,Polizei‘ für Zivildiener“ übergeben. – Mit der heutigen Novelle zum Zivildienstgesetz wird diesen Intentionen entsprochen.

Aber wir waren nicht allein: Der Salzburger Landtag hat einstimmig einen entsprechen­den Beschluss gefasst, an die österreichische Bundesregierung heranzutreten, diese Berufsverbote zu beseitigen. Alle Fraktionen im Salzburger Landtag haben dem zugestimmt. Es hat auch in der Arbeiterkammer Salzburg einen einstimmigen Beschluss der Vollversammlung gegeben, und zahlreiche zivilgesellschaftliche Einrich­tungen, Jugendorganisationen, aber auch die Salzburger Jägerschaft haben sich diesen Forderungen angeschlossen.

 


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