Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll77. Sitzung / Seite 100

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Nachdem wir diese Petition eingebracht haben, gab es Hunderte Schreiben, die uns erreicht haben, von Betroffenen, die klar zum Ausdruck gebracht haben, dass sie zur Polizei wollen beziehungsweise Justizwachebeamte werden wollen. Gestatten Sie, dass ich einige zitiere:

Mein Anliegen beschäftigt sich mit dem aktuellen Thema Zivildienst und Polizei. Auch ich bin, wie viele andere, in der Situation, dass ich als ehemaliger und fliegertauglicher Zivildiener vor verschlossenen Türen der Polizei stehe. – Zitatende.

Nächstes Zitat:

Ich habe mit 20 die Matura an der HTL absolviert und habe mich danach leider für den Zivildienst entschieden, aber ganz bestimmt nicht aus Gewissensgründen, sondern nur, weil mir die Tätigkeit als Zivildiener besser zugesagt hat. Seit Jahren ist mein großer Berufswunsch die Arbeit als Justizwachebeamter. Bis jetzt dachte ich eigentlich immer, dass das ein Traum bleiben wird. – Zitatende.

Und eines, meine sehr verehrten Damen und Herren, sollten wir auch bedenken: In Deutschland war das schon immer möglich. Deutsche Zivildiener konnten und können Polizisten werden. Daher begrüßen wir diese Novelle, und ich ersuche Sie, dieser Novelle zuzustimmen.

Aber erlauben Sie mir noch eine kritische Anmerkung, wie durch die österreichische Verwaltung mit Zivildienern umgegangen wird. Da gibt es Strafverfügungen mit Texten, die ich als Vorsitzender auch des Datenschutzrates und als Abgeordneter nicht akzep­tieren kann.

Hier geht es um eine Krankenstandsmeldung, wobei dann eine Strafverfügung deswegen ausgesprochen wurde, weil auf der Krankmeldung die Art der Erkrankung nicht angegeben war. Ich zitiere: Die Erkrankung wurde lediglich mit „Krankheit“ be­scheinigt.

Gegenüber diesem Zivildiener wurde eine Strafe ausgesprochen, und ich halte hier nur fest, Frau Bundesministerin: Das widerspricht der Rechtsprechung des Verwaltungs­gerichtshofes. Gesundheitsdaten sind sensible Daten, der Krankheitsgrund ist nicht anzugeben, weder von Amtsärzten noch von anderen Ärzten, sondern nur die Krank­heit zu bescheinigen.

Ich ersuche Sie, in einem Erlass dies gegenüber den Bezirksverwaltungsbehörden klarzustellen. (Beifall bei der SPÖ.)

12.54


Präsident Fritz Neugebauer: Nun gelangt Frau Bundesministerin Dr. Fekter zu Wort. – Bitte. (Abg. Mag. Gaßner – in Richtung des Abg. Mag. Johann Maier –: Jacky, jetzt hast du sie herausgefordert!)

 


12.55.02

Bundesministerin für Inneres Mag. Dr. Maria Theresia Fekter: Lieber Herr Kollege Maier, was Sie da jetzt dargestellt haben, war eine sehr, sehr verkürzte Darstellung. Eine Strafe, ein Strafbescheid für Krankenstandsschwindler im Zivildienstrecht kommt ganz selten vor, ist aber für jene gedacht, die den gesamten neunmonatigen Zivildienst durch immer wiederkehrende Krankenstände nicht in der Trägerorganisation abwickeln, sondern eben schwindeln und die Trägerorganisation in Schwierigkeiten bringen. Und daher die neue Regelung. Sie war dringend notwendig! (Beifall bei der ÖVP. – Abg. Jakob Auer: Der Jacky Maier will den Schwindlern helfen! – Jacky, du hast den Schwindlern helfen wollen!)

Da geht es nicht darum, dass die Strafe verhängt wurde, weil die eigentliche Krankheit nicht bekannt war, sondern da geht es schon darum, dass sich manche durch Lang-


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