Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll77. Sitzung / Seite 215

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Der freie Warenverkehr ist innerhalb der Mitgliedstaaten eine Grundfreiheit der Euro­päischen Union. Deswegen sind Limitierungen schwer durchzuführen. Ein Vorschlag zur Revision dieser Verordnung für die Tiertransporte ist bei der EU auf taube Ohren gestoßen. Wir sollten aber nicht aufhören, es weiter zu versuchen.

Eine Möglichkeit wäre, zu hinterfragen, warum lebende Tiere überhaupt als Ware bezeichnet werden. Ich sehe keinen Grund dafür, Lebewesen als Ware zu bezeichnen. Wir sollten in der EU eine Änderung der Begriffsbestimmung für lebende Tiere durchsetzen. Dann wären Tiere keine Ware, wir könnten dadurch die Verordnung umgehen und Bestimmungen zur Limitierung der Transportzeiten durchsetzen. (Beifall beim BZÖ.)

In der EU gibt es sehr wohl Gemeinschaftsbestimmungen, die verhindern sollen, dass Tieren beim Transport Schaden oder Leid zugefügt wird. Dafür gibt es in Österreich eine Reihe von Kontrollen. Nur trifft es bei diesen Kontrollen meistens die einheimi­schen Tiertransporte, die sich meist streng an die Regeln halten, die internationalen Tiertransporte machen da meist einen sehr geringen Prozentsatz aus. (Zwischenruf des Abg. Gahr.) Ein Grund dafür ist sicher, dass die Kontrollen meist an den Schlachtstätten durchgeführt werden, wo nur heimische Transporte ankommen, und die Strafe bei diesen Transporten ist dann schon für kleinste Vergehen sehr hoch.

Meine Damen und Herren, wir sollten Tiertransportkontrollen fördern! Die Zahl der Kontrollen ist zu gering – nicht, weil das Wollen nicht vorhanden ist, sondern weil zu wenige Kontrollorgane vorhanden sind und weil die Positionierung der Kontrollorgane falsch gewählt wird. Da erinnere ich an einen Antrag des BZÖ, in dem die Kontrollen an den alten, aufgelösten Grenzübergängen gefordert worden sind. Dort wäre eine effiziente Kontrolle möglich.

Meine Damen und Herren! Nehmen wir die Petition dieser jungen Leute ernst, und befassen wir uns in Zukunft eingehend mit diesem Problem. – Danke. (Beifall beim BZÖ.)

18.59


Präsident Fritz Neugebauer: Nächste Rednerin: Frau Abgeordnete Mag. Brunner. – Bitte.

 


18.59.08

Abgeordnete Mag. Christiane Brunner (Grüne): Herr Präsident! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Ich finde den Ausschuss für Petitionen und Bürgerinitiativen auch ganz besonders wichtig. Gerade in Zeiten, in denen man sehr oft von Politik­verdrossenheit spricht, ist dies, glaube ich, eine wichtige Möglichkeit, Menschen dazu zu ermutigen, sich zu engagieren und auch in die politische Debatte einzubringen.

Deshalb bin ich auch unbedingt der Meinung, dass alle Bürgerinitiativen und Petiti­onen, die in diesen Ausschuss kommen, gleich behandelt werden sollen. Das ist der­zeit leider nicht der Fall. Manche werden einfach nur zur Kenntnis genommen, manche werden einem Ausschuss zugewiesen und dort dann auch wirklich inhaltlich debattiert.

Mir ist das wichtig – egal, ob ich eine Bürgerinitiative oder Petition inhaltlich befürworte oder nicht. Ich denke, jede Bürgerin und jeder Bürger, die oder der sich die Mühe macht, ein Thema aufzugreifen, sich zu engagieren und Unterschriften zu sammeln, hat es verdient, dass wir uns hier im Nationalrat oder in den Ausschüssen darüber unterhalten, und wir haben dann sicherlich auch den Mut, unsere ablehnende Haltung zu bekunden, wenn das sein muss. (Zwischenruf bei der SPÖ.) – Sie diskutieren gleich gar nicht, nur damit Sie es nicht ablehnen müssen!

 


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