Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll77. Sitzung / Seite 290

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recht. – Solchen Missbrauch wollen wir nicht zulassen. Daher diese erste Lesung. Ich freue mich auf die Debatte. (Beifall bei der FPÖ.)

22.51


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Nächste Rednerin: Frau Abgeordnete Mag. Wurm. Ich stelle die Uhr auf 3 Minuten; Gesamtrestredezeit: 4 Minuten. – Bitte.

 


22.51.24

Abgeordnete Mag. Gisela Wurm (SPÖ): Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Wir diskutieren heute in erster Lesung den Antrag von Dr. Rosenkranz. Es geht um eine Änderung des Staatsbürgerschaftsgesetzes. Ich kann Ihnen sagen: Für meine Fraktion ist keine Änderung vonnöten. Wir haben das Staatsbürger­schafts­gesetz vor einigen Jahren massiv geändert, eine Novelle war vor Kurzem fällig. Und es ist auch überhaupt nicht einsichtig, warum diese Privilegierung beseitigt werden soll.

Es gibt ja mehrere, unterschiedliche Privilegierungen, das hat Dr. Rosenkranz bereits ausgeführt. Dass dann, wenn ein Kind hier sechs Jahre ununterbrochen gelebt hat und wenn andere Voraussetzungen auch gegeben sind, ein Antrag auf Verleihung der Staatsbürgerschaft gestellt werden kann, ist unseres Erachtens berechtigt. Daher ist das in unseren Augen nicht novellierungsbedürftig.

Wenn Sie, Herr Dr. Rosenkranz – und da habe ich mich schon ein wenig gewundert –, in Ihrer Begründung ausführen, dass dieses sechsjährige Kind „ohne ausreichende Kenntnis der deutschen Sprache, Lebensweise, Kultur, Gesellschaft und Werte sowie des europäischen Verständnisses zu Toleranz, Rechtsstaat, Demokratie und Trennung von Staat und Religion und somit auch ohne integriert zu sein die österreichische Staatsbürgerschaft“ bekommt, „ja sogar einen Rechtsanspruch darauf“ hat, dann frage ich Sie: Stellen Sie da nicht zu große Anforderungen an ein sechsjähriges Kind? Montesquieu’sche Gewaltentrennung und, und, und! (Abg. Dr. Rosenkranz: Das ist ja ausgenommen! Lesen Sie das Gesetz! Das ist ja unglaublich! Das Gesetz hat ein paar Paragraphen mehr!)

Ich habe es gelesen, ich habe auch Ihre Begründung gelesen, selbstverständlich, aber ich sage Ihnen eines: In unseren Augen ist hier kein Handlungsbedarf. Sie haben irgendeinen Fall konstruiert, und ich habe hier das vorgelesen, was Sie selber geschrieben haben. Das ist ungefähr gleich zynisch wie das, was Sie hier beschrieben haben, Herr Dr. Rosenkranz. (Beifall bei der SPÖ sowie bei Abgeordneten der Grünen.)

22.53


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Prinz. – Bitte.

 


22.53.32

Abgeordneter Nikolaus Prinz (ÖVP): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Den vorliegenden Antrag der FPÖ zum Staatsbürgerschaftsgesetz darf ich dazu benutzen, um der FPÖ für ihre Anregungen und Bemühungen im Bereich der Integration und Einbürgerungen sehr herzlich zu danken. (Beifall bei Abgeordneten der FPÖ.) Das Thema ist zweifellos ein wichtiges, und es verdient unsere Aufmerksamkeit.

Zum Antrag wären allerdings einige Zahlen zu ergänzen. Reden wir vom Jahr 2008, geht es um 3 800 Einbürgerungen, im Jahr 2009 um rund 3 000 und in den ersten sechs Monaten des Jahres 2010 um 514 Einbürgerungen. Ich könnte jetzt viele Zahlen liefern, aber es ist besser, wir diskutieren das dann im Ausschuss. Allerdings möchte ich schon festhalten, wichtige Kriterien für die Verleihung der Staatsbürgerschaft sind beispielsweise entsprechende Sprachkenntnisse, Grundkenntnisse der demokra­ti­schen Ordnung und der Geschichte Österreichs und auch die Anerkennung der


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