Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll79. Sitzung / Seite 69

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Die AutorInnen des 95-Seiten starken Armutskapitels haben neben einem umfassen­den Analyseteil zur Armutssituation von Familien auch Handlungsempfehlungen aus­gesprochen. Die Erwerbsarbeit wird darin als wichtigster Faktor für die Verhinderung von Familienarmut bewertet. Je stabiler die Erwerbstätigkeit in einem Haushalt ist, des­to niedriger ist auch die Armutsgefährdung.

Um jedoch einer Erwerbsarbeit nachgehen zu können bzw. das Ausmaß der Erwerbs­arbeit zu steigern braucht es, so die Meinung der ExpertInnen des Armuts-Kapitels, ein ausreichendes Angebot an Kinderbetreuung. Insbesondere AlleinerzieherInnen-Haus­halte haben große Probleme Erwerbsarbeit und Kinderbetreuung zu vereinbaren. Ein weiterer Ausbau des bestehenden Betreuungsangebots ist nach den Empfehlungen der ExpertInnen daher dringend notwendig.

Der 5. Österreichische Familienbericht 1999-2009, der am 22. September 2010 im Ple­num des Nationalrats behandelt wurde, wurde um zentrale Daten zur Armutssituation von Familien und Kindern bereinigt. Abgestimmt wurde demnach über eine unvollstän­dige, zensierte Fassung des 5. Familienberichts.

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden

Entschließungsantrag

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Die Bundesregierung, insbesondere der Bundeskanzler und der Bundesminister für Wirtschaft, Familie und Jugend, wird aufgefordert, umgehend eine Änderung des Bun­des-Verfassungsgesetzes zur Schaffung einer Grundsatzkompetenz des Bundes für das Kinderbetreuungswesen sowie ein bundeseinheitliches Grundsatzgesetz zur Kin­derbetreuung vorzubereiten und entsprechende Vorlagen dem Nationalrat zuzuleiten.

Weiters wird die Bundesregierung aufgefordert, dem Nationalrat umgehend das zen­sierte Kapitel zum Thema „Armut und Armutsbedrohung“, das für den 5. Familienbe­richt 1999-2009 erarbeitet wurde, zur parlamentarischen Behandlung vorzulegen.“

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Präsident Fritz Neugebauer: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Markowitz. – Bitte.

 


15.55.40

Abgeordneter Stefan Markowitz (BZÖ): Herr Präsident! Werte Bundesregierung! Ho­hes Haus! Wenn wir über Verwaltungsreform und über Einsparungen sprechen, dann müssen wir zwangsläufig auch über das Bundesheer sprechen. Da der Kollege von der ÖVP, der das Bundesheer so sehr lobte, den Rückschritt von acht auf sechs Monate bedauert hat, muss ich sagen, dass man nicht vergessen darf, dass es Ihr Bundesmi­nister Platter war, der den Wehrdienst von acht Monaten auf sechs gekürzt und damit die Miliz kaputtgemacht hat. (Beifall beim BZÖ.)

Ich finde es amüsant, dass gerade jetzt, natürlich knapp vor der Wahl, die SPÖ den Präsenzdienst thematisiert hat. Wir vom BZÖ diskutieren darüber ja schon lange, denn wir finden, dass es einfach nicht mehr zeitgemäß ist, dass 26 000 Jugendliche jährlich den Präsenzdienst ableisten. Ich stehe natürlich zum österreichischen Bundesheer. Was ich aber nicht möchte, ist, dass jährlich 26 000 Rekruten in Österreich damit nur ihre Zeit verplempern. Ich finde, wir brauchen ein attraktives Berufsheer. (Beifall beim BZÖ.)

Ein Berufsheer bedeutet gut ausgebildete Soldaten, etwa 15 000 Personen, die jeder­zeit einsatzbereit sind, die mit Freude den Dienst an der Heimat versehen und die auf ihren Beruf stolz sein können. Derzeit sind beim Bundesheer 26 000 Leute in Ausbil-


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