Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll80. Sitzung / Seite 174

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Präsident Fritz Neugebauer: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Mag. Maier. – Bitte.

 


18.00.24

Abgeordneter Mag. Johann Maier (SPÖ): Herr Präsident! Frau Bundesministerin! Ho­hes Haus! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Namens meiner Fraktion, Herr Präsident, unterstützen wir diese Vorgangsweise, dass die Vorwürfe, die von Kollegem Stadler geäußert wurden, in der Präsidiale entsprechend geprüft werden.

Noch ein Wort zur Kritik des Kollegen Stadler an der Strafprozessreform. Wir haben diese Reform tagelang verhandelt. Wir haben uns entsprechend geäußert, unsere Po­sitionen dargelegt und haben natürlich auch das Risiko gesehen, dass die Staatsan­waltschaften keiner entsprechenden Kontrolle unterliegen. Daher freuen wir uns, Frau Bundesministerin, wenn nun, wie Sie uns im Justizausschuss mitgeteilt haben, im No­vember der Evaluierungsbericht zur Strafprozessreform vorgelegt wird. Ich persönlich glaube, dass dieser Evaluierungsbericht in allen Aspekten diskutiert werden muss.

Hohes Haus! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Zum Übereinkommen über Maßnahmen zum Schutz von Kindern ist das Wichtigste bereits gesagt worden. Es geht um das anzuwendende Recht, das bei grenzüberschreitenden Sachverhalten anzuwen­den ist. Das kommt Kindern aus binationalen Beziehungen, Kindern mit Migrationshin­tergrund zugute. Es ist zu begrüßen, weil in den meisten Fällen dann auch in Österreich österreichisches Recht anzuwenden ist.

Ich erlaube mir aber, auch auf ein grundsätzliches Problem zu verweisen, nämlich auf die Problematik Kinderpornographie im Internet.

Hohes Haus! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Wenn man sich die Zahlen der Meldestelle Kinderpornographie ansieht, dann fällt Folgendes auf: Gab es im Jahr 2005 4 094 Meldungen, im Jahr 2006 4 151 Meldungen, so gab es im Jahr 2009 5 489 Meldun­gen. Das ist ein Problem, mit dem wir uns auseinanderzusetzen haben.

Hier geht es nicht nur um „Cyber-Grooming“, bezüglich dessen sich nun im Richtlinien­entwurf die Justizminister auf europäischer Ebene geeinigt haben, sondern es geht noch um viel mehr: Es geht um Kindermissbrauchsdarstellungen im Internet. Und da geht es um die zentrale Frage: Löschen oder sperren? Dazu muss eines klar gesagt werden: Dem Löschen ist der Vorzug zu geben gegenüber jeder Sperrphilosophie, denn wegsperren kann man derartige Inhalte nicht. Sie bleiben im Netz, und kriminalpolizeiliche Erhe­bungen bleiben niemandem erspart.

Hohes Haus! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Nicht in Österreich liegt das Problem, das Problem liegt auf Servern in anderen Ländern. An dieser Stelle vielleicht einige Zahlen von „Stopline“, um Ihnen die Problematik deutlich zu machen: Von den 695 im ersten Halbjahr bei „Stopline“ eingegangenen Hinweisen auf Kinderpornos be­trafen 432 Server in den USA.

Hohes Haus! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich würde mir wünschen, dass wir nicht nur einen Vertrag in Vermögensangelegenheiten mit den USA abschließen, sondern auch einen Vertrag zur Bekämpfung von Kinderpornographie im Internet. (Bei­fall bei der SPÖ.)

18.04


Präsident Fritz Neugebauer: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Pack. – Bitte.

 


18.04.03

Abgeordneter Jochen Pack (ÖVP): Herr Präsident! Frau Bundesministerin! Meine ge­schätzten Damen und Herren! Vorweg vielleicht ein paar Worte zu dem Themenbe­reich „Cyber-Grooming“. Auf diesen Diskussionspunkt sollte man näher, genauer, de­taillierter eingehen. Wir haben zwar über die technischen Möglichkeiten geredet, aber


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