Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll80. Sitzung / Seite 175

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eigentlich hat niemand erwähnt, worum es sich dabei handelt. Es besteht dadurch mei­ner Meinung nach eine erhebliche Gefahr vor allem für junge InternetnutzerInnen.

„Cyber-Grooming“ bedeutet im Endeffekt die Konversation in den sogenannten Chat­rooms, wo sich die Täter, die überwiegend Männer sind, ihre Opfer aussuchen. Dabei handelt es sich meistens um junge Mädchen im Alter von zwölf bis 16 Jahren, die fami­liäre Probleme zu Hause haben oder die mit der realen Welt nicht zurechtkommen und einen Ausweg in der virtuellen Welt suchen. Die Opfer sind besonders anfällig Tätern gegenüber, die versuchen, Vertrauen zu erwecken, die vorgeben, auf die Probleme der Jugendlichen einzugehen, die mit ihnen rege Konversation betreiben. In vielen Fällen führt das dann leider dazu, dass es nicht nur bei Treffen in der virtuellen Welt bleibt, sondern dass diese Treffen auch in der echten Welt stattfinden und das Opfer seinem Täter dann schutzlos ausgeliefert ist.

Dagegen muss man wirklich etwas tun. Das ist natürlich – Kollege Maier hat das auch gesagt – schwierig, da die Betreiber dieser Chatrooms ja nicht unbedingt dem näheren Einflussgebiet der Europäischen Union angehören. Dennoch gibt es bereits Erfahrun­gen in Deutschland mit Suchfiltern und so weiter und eine Initiative der Chatroom-Be­treiber dahin gehend, Gespräche nach gewissen Begriffen zu durchsuchen und, wenn solche gefiltert werden, sofort zu unterbrechen und eine neuerliche Verbindung nicht mehr zu ermöglichen. Es ist sicher notwendig, auch die Eltern Internet-tauglicher zu ma­chen, die ja im Endeffekt ein wichtiges Schutzinstrument für ihre Kinder sind.

In diesem Sinne, glaube ich, ist es wichtig, dass man da etwas tut. Die notwendigen Entscheidungen gehören mit Sicherheit getroffen. – Danke. (Beifall bei der ÖVP.)

18.06

18.06.52 Abstimmung

 


Präsident Fritz Neugebauer: Zu Wort ist dazu niemand mehr gemeldet. Die Debatte ist geschlossen.

Wir kommen zu den Abstimmungen, die ich über jeden Ausschussantrag getrennt vornehme.

Zunächst: Abstimmung über den Antrag des Justizausschusses, dem Abschluss des ge­genständlichen Staatsvertrages: Übereinkommen über die Zuständigkeit, das anzuwen­dende Recht, die Anerkennung, Vollstreckung und Zusammenarbeit auf dem Gebiet der elterlichen Verantwortung und der Maßnahmen zum Schutz von Kindern vom 19. Okto­ber 1996, in 867 der Beilagen gemäß Art. 50 Abs. 1 Z 1 Bundes-Verfassungsgesetz die Genehmigung zu erteilen.

Ich bitte jene Damen und Herren, die hiezu ihre Zustimmung geben, um ein entspre­chendes Zeichen. – Das ist einstimmig angenommen.

Abstimmung über den Antrag, die französische Sprachfassung dieses Staatsvertrages gemäß Art. 49 Abs. 2 B-VG dadurch kundzumachen, dass sie zur öffentlichen Einsicht­nahme im Bundesministerium für Justiz aufliegt.

Wenn Sie dafür sind, bitte ich Sie um ein Zeichen. – Das ist einstimmig angenommen.

Abstimmung über die dem Ausschussbericht 931 der Beilagen angeschlossene Ent­schließung.

Ich bitte um Ihre Zustimmung. – Die Entschließung ist einstimmig angenommen. (E 123.)

18.08.1012. Punkt

Bericht des Justizausschusses über den Antrag 1175/A(E) der Abgeordneten Christian Lausch, Kolleginnen und Kollegen betreffend Sicherheitsausrüstung der Justizwache (932 d.B.)

 


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