Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll80. Sitzung / Seite 182

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Daher auch dieser Entschließungsantrag, mit dem wir die Frau Justizministerin ersucht haben, dass man die Bemühungen, die im Ressort schon laufen, zur Digitalisierung der Strafakten und größerer Aktenteile forciert, um immer mehr auch elektronisch zur Ver­fügung stellen zu können, sodass man beides löst, indem man einerseits die Frage des Aufwandes für die Justiz minimiert und andererseits auch der Kostenaufwand für die Verfahrensbeteiligten auch in größeren Verfahren ein erträglicher ist. – Danke. (Beifall bei der ÖVP sowie bei Abgeordneten der SPÖ.)

18.29


Präsident Fritz Neugebauer: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Köfer. – Bitte.

 


18.30.01

Abgeordneter Gerhard Köfer (SPÖ): Herr Präsident! Geschätzte Frau Bundesminis­ter! Meine Damen und Herren! Der eingebrachte Entschließungsantrag der Kollegen Jarolim, Donnerbauer, Steinhauser und Stadler betreffend die Digitalisierung von Akten der Staatsanwaltschaft und der Gerichte ist sicherlich ein Schritt, der begrüßenswert ist und in die richtige Richtung geht.

Insbesondere im Ermittlungsverfahren der Staatsanwaltschaften und im Hauptverfah­ren bei Gerichten stellt die Akteneinsicht, vor allem aber auch das Recht, eine Aktenab­schrift zu erhalten, einen wichtigen und wesentlichen Bestandteil eines fairen Verfah­rens dar. Es wird aber gleichzeitig der Weg dafür bereitet, in der Zukunft die notwendi­gen Akteneinsichten ressourcenschonend und vor allem kostengünstig abzuwickeln. Dieser berühmte 1 € pro Ordnungszahl oder Datei, unabhängig von der Anzahl der Sei­ten, ist schon einmal ein erster Erfolg. Es ist dies ein Betrag, der erträglich zu sein scheint, aber auch dieser Betrag sollte nicht in Ewigkeit in Stein gemeißelt sein.

Das sogenannte Justizentlastungspaket hat einerseits einige moderate – oder weniger moderate – Gebührenanpassungen gebracht, andererseits aber in der Administration ei­nen Mehraufwand beschert. Mir ist schon klar, dass unsere Gerichte keine Kopieran­stalt sind, aber es sollten eine gewisse Kundenfreundlichkeit und auch der Servicege­danke nicht ganz vergessen werden. Natürlich erhalten sozial schwächere Menschen Verfahrenshilfe, aber es gibt immer mehr Betroffene in unserem Land, die keine Ver­fahrenshilfe erhalten und für die jeder zusätzliche Euro eine Belastung darstellt.

Daher muss auch künftig alles dafür unternommen werden, dass eine faire, korrekte, op­timale juristische Vertretung nicht von der Dicke der Brieftasche abhängt und auch die höheren Kosten das Verfahren nicht beeinflussen. – Danke. (Beifall bei der SPÖ.)

18.31


Präsident Fritz Neugebauer: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Mag. Stefan. – Bitte.

 


18.31.51

Abgeordneter Mag. Harald Stefan (FPÖ): Sehr geehrte Frau Justizminister! Sehr ge­ehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Es geht hier in erster Linie da­rum, dass bei Gericht Aktenkopien 1 € pro Seite kosten, und zwar nicht nur im Strafver­fahren – dort ist es vielleicht am eklatantesten –, sondern auch, wenn man aus dem Grundbuch etwas kopieren will, wozu man ja das Recht hat, oder aus dem Firmenbuch. Das ist ein doch sehr hoher Betrag, und daher ist die Initiative richtig, hier eine Vermin­derung zu fordern.

Etwas eigenartig erscheint mir dann jedoch das, was hier letztlich vor uns liegt. Öster­reich hat ja eine Spitzenposition, wenn es darum geht, Verfahren elektronisch durchzu­führen. Wir sind die Ersten, die das geschafft haben, und was den Grundbuchsbereich, den Firmenbuchbereich und so weiter angeht, schaut man neidvoll auf uns. Auch die elektronische Durchführung ist wirklich ein österreichisches Spitzenprodukt.

 


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