Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll81. Sitzung / Seite 35

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Abgeordnete Carmen Gartelgruber (FPÖ): Herr Bundesminister, Sie haben sich jetzt dafür ausgesprochen, die Kinderrechte auch in den Verfassungsrang zu heben.

In der UN-Kinderkonvention über die Rechte des Kindes heißt es in Artikel 9:

„Die Vertragsstaaten achten das Recht des Kindes, das von einem oder beiden Eltern­teilen getrennt ist, regelmäßige persönliche Beziehungen und unmittelbare Kontakte zu beiden Elternteilen zu pflegen, soweit dies nicht dem Wohl des Kindes widerspricht.“

Meine Frage dazu: Wie sehen Sie die verpflichtende gemeinsame Obsorge in Österreich?

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Herr Bundesminister, bitte.

 


Bundesminister für Wirtschaft, Familie und Jugend Dr. Reinhold Mitterlehner: Da es auch diesbezüglich Verhandlungen und Gespräche gibt, möchte ich zu dem Thema – das ist nicht mein ursprüngliches Fachthema, sondern betrifft auch die Frau Justizminister – nicht Stellung nehmen, sondern darauf verweisen, dass es da entsprechende Vorschläge gibt.

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Zusatzfrage? – Bitte, Frau Abgeordnete Lueger.

 


Abgeordnete Angela Lueger (SPÖ): Frau Präsidentin! Sehr geehrter Herr Bundes­minister! Ein bundeseinheitliches Jugendschutzgesetz ist eine langjährige Forderung der Bundesjugendvertretung. Sie haben die Jugendlichen und die Experten zu einer Enquete eingeladen. Im Vorfeld fanden in den verschiedensten Bundesländern auch Aktionen statt, bei denen noch einmal darauf hingewiesen wurde, dass es da im Augenblick zu komplett unterschiedlichen Regelungen kommt.

Welche Schritte werden Sie in nächster Zeit setzen, damit wir zu einer Verein­heitlichung des Bundesjugendschutzgesetzes kommen, um dieses ganz einfach voran­zubringen?

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Herr Bundesminister, bitte.

 


Bundesminister für Wirtschaft, Familie und Jugend Dr. Reinhold Mitterlehner: Danke für diese Frage, das ist nämlich ein sehr wichtiges Thema. Das ist eigentlich die einheitliche Sichtweise von allen Betroffenen aus ganz Österreich. Leider sind wir da in das föderale Fahrwasser der Auseinandersetzungen rund um das Budget und Sons­tiges gekommen. Das war zu erwarten. Die Länder befürchten dort und da Eingriffe in ihre Rechte. Dem wollen wir entgegenhalten, indem wir aufklären. Das ist uns teilweise gelungen. Es geht um bestimmte Regelungen, was alkoholische Getränke, vor allem harte alkoholische Getränke, anbelangt. Da wir mit den Ländern Tirol und Vorarlberg kein Einvernehmen erzielen können – das ist ja auch in den Zeitungen gestanden –, bemühen wir uns, zumindest die Sache selbst zu regeln, und überlegen, mit einer 15a-Vereinbarung wenigstens einheitliche transparente Regelungen für die Betroffenen sicherzustellen. Denn: Nur was man sehen und auch nachvollziehen kann, kann man leben.

Das ist wahrscheinlich der zweitbeste Weg, aber immer noch besser, als die Zer­splitterung zu belassen. Wir werden in den nächsten Wochen zu einem Ergebnis kommen. Ich glaube, das ist meine berechtigte Hoffnung.

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Zusatzfrage? – Bitte, Frau Abgeordnete Fürntrath-Moretti.

 


Abgeordnete Adelheid Irina Fürntrath-Moretti (ÖVP): Kinder sind das schwächste Glied in unserer Gesellschaft, und sie bedürfen im Besonderen unserer Hilfe, unserer Zuwendung und unseres Schutzes. Herr Bundesminister, die Umsetzung der Kinder-


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