Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll81. Sitzung / Seite 80

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Denken wir auch daran, dass dieser Vorschlag ermuntern kann, dass es zum Schaden unserer Künstler Missbrauch gibt. Es könnte sich der eine oder andere als Künstler anmelden, so lange Sozialversicherungsbeiträge einzahlen, bis seine Ruhensbestim­mungen möglich sind, seine Tätigkeit dann ruhend melden und Arbeitslose beziehen. Das würde den aktiven Künstlern, den wirklichen Künstlern schaden, weil dann alle plötzlich als Sozialschmarotzer dargestellt werden.

Daher sagen wir Freiheitlichen: Eine Änderung, wie sie hier vorgeschlagen ist, lehnen wir im Interesse der Künstler ab. (Beifall bei der FPÖ.)

13.17


Präsident Fritz Neugebauer: Nächste Rednerin: Frau Abgeordnete Mag. Lapp. – Bitte.

 


13.17.06

Abgeordnete Mag. Christine Lapp (SPÖ): Herr Präsident! Herr Minister! Hohes Haus! Das KünstlerInnensozialversicherungs-Strukturgesetz, das wir heute be­schließen, ist ein weiterer Schritt in Richtung zur sozialen Absicherung von Künstlerin­nen und Künstlern in unserem Land.

Wir von der SPÖ sehen das nicht so, wie das vor mir mein freiheitlicher Kollege dargestellt hat, dass er den Künstlerinnen und Künstlern über die Schultern schauen will, sondern wir erachten es als wesentlich, die flexiblen Lebenssituationen von Künstlerinnen und Künstlern auch in flexibler Art und Weise in unserem sozialen System zur Absicherung zu bringen.

Im Regierungsprogramm 2008 ist dazu ein Programmpunkt festgehalten worden. Daraufhin gab es eine interministerielle Arbeitsgruppe, woran insgesamt neun Ministerien beteiligt waren. Eine Studie zur sozialen Lage hat auch dazu geführt, dass die Vorschläge auf den Tisch gelangt sind.

Es gab einen intensiven Dialog und Austausch mit Betroffenen und auch eine nationale Konferenz zur sozialen Lage der Kreativen in unserem Land.

Die wesentlichen Punkte in diesem Sozialversicherungsgesetz sind die Schaffung eines Kompetenzzentrums für Kunstschaffende. Gerade aufgrund der flexiblen Lebens­situation oder der Tatsache, dass Künstlerinnen und Künstler wechselnde Arbeitsverhältnisse haben – von selbständiger Arbeit bis zu unselbständiger Arbeit –, ist es für die Betroffenen immer wieder schwierig gewesen, richtige Auskünfte zu erlangen.

Dazu wird jetzt eine Servicestelle eingerichtet, die sämtliche Bereiche der Arbeitslosen­versicherung und des Künstler-Sozialversicherungsfonds abdeckt. Das heißt, die Künstlerinnen und Künstler müssen nicht mehr selbst von Stelle zu Stelle laufen, sondern das wird ihnen im Rahmen der Servicestelle abgenommen. Das ist eine besondere Erleichterung und Anerkennung dieser besonderen Lebenssituation und eine Vereinfachung für Kunstschaffende in Österreich. Das ist eine sehr wichtige Unterstützung, denn Kunst- und Kulturschaffende in unserem Land werden gefördert.

Weiters gibt es die Möglichkeit einer Ruhendmeldung der künstlerischen Erwerbs­tätigkeit, um auch Leistungen aus der Arbeitslosenversicherung lukrieren zu können.

Insgesamt ist dieses Gesetz ein sehr wichtiger Beitrag zur sozialen Absicherung von Künstlerinnen und Künstlern in unserem Land. (Beifall bei der SPÖ.)

13.19


Präsident Fritz Neugebauer: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Petzner. – Bitte.

 


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