Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll81. Sitzung / Seite 87

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künstlerische Wollen nicht einfach erlischt, bloß weil man ein bestimmtes Alter erreicht hat.

Konkret stellt sich ab 2008 die Situation für KünstlerInnen, die Pension beziehen und weiterhin aktiv tätig sind, folgendermaßen dar:

Von der bezogenen Pension müssen Lohnsteuer und Krankenversicherung bezahlt werden.

Für die Einkünfte aus selbständiger künstlerischer Arbeit sind ganz normal Steuern zu entrichten sowie die darauf basierenden Sozialversicherungsbeiträge, ohne dass eine Zuschussleistung möglich wäre.

Im Vergleich zu jüngeren, aktiven, zuschussberechtigten KünstlerInnen, denen Ein­künfte zusätzlich zu jenen aus selbständiger Arbeit zugestanden werden (bis zur festgelegten Einkommenshöchstgrenzen), gilt dies für die BezieherInnen von Alters­pension nicht.

Diese Ungerechtigkeit könnte mit der einfachen ersatzlosen Streichung des § 17 Abs. 7 K-SVFG behoben werden.

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Präsident Fritz Neugebauer: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Grosz. – Bitte. (Abg. Steibl in Richtung des sich zum Rednerpult begebenden Abg. Grosz : Gerald, ist das deine Abschiedsrede?)

 


13.37.39

Abgeordneter Gerald Grosz (BZÖ): Herr Präsident! Hohes Haus! Zwei Redebeiträge erschrecken wirklich, und zwar aufgrund der Unwissenheit der Rednerin beziehungs­weise des Redners: Frau Abgeordneter Fuhrmann und des Ministers. (Zwischenrufe bei ÖVP und SPÖ.)

Herr Minister, es dürfte Ihrer geschätzten Aufmerksamkeit entgangen sein, dass nie­mand in diesem Haus das Künstlersozialversicherungsgesetz infrage stellt, denn: Wissen Sie überhaupt, wann es eingeführt worden ist? Wissen Sie, wer es in den neunziger Jahren verhindert hat? – Hums, Hostasch, Hesoun. Und wissen Sie, wer es 2001 eingeführt hat? – Bundeskanzler Schüssel, Staatssekretär Morak und Bundes­minister für Soziales Herbert Haupt. (Beifall beim BZÖ.)

Vorher gab es kein Künstlersozialversicherungsgesetz, weil gerade Sie es über Jahre in der Regierungsverantwortung versäumt haben, den Kulturschaffenden, denen Sie höchste Wertschätzung entgegengebracht haben, auch endlich eine soziale Absiche­rung in den prekären Beschäftigungsverhältnissen zu geben.

Ich weiß auch nicht, was es da für eine Missstimmung aufgrund der Ausführungen des Abgeordneten Petzner gibt, der lediglich festgestellt hat, dass die Einrichtung – die Sozialversicherungsanstalt besteht ja, die hat ja Personal! – einer zusätzlichen Servicestelle samt den Errichtungskosten im Jahr insgesamt 400 000 € kosten würde, und dies bei 200 Anträgen, die diese Servicestelle im Jahr zu bearbeiten hat, und, geschätzte Damen und Herren, bei 252 Arbeitstagen, an denen diese Servicestelle acht Stunden geöffnet hat. – Für Sie noch einmal zum Mitbuchstabieren: 252 Arbeits­tage, acht Stunden Öffnungszeiten, 400 000 € im Jahr an Kosten für diese Servicestelle und 200 Antragstellungen! Dort wartet man also drei Tage, bis endlich einmal möglicherweise vor der Mittagspause jemand hereinkommt und einen Antrag stellt. (Beifall beim BZÖ.)

 


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