Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll81. Sitzung / Seite 95

HomeSeite 1Vorherige SeiteNächste Seite

Präsident Fritz Neugebauer: Wir kommen nun zu den Punkten 5 bis 7 der Tages­ordnung, über welche die Debatte unter einem durchgeführt wird.

Auf eine mündliche Berichterstattung wurde verzichtet.

Erster Redner ist Herr Abgeordneter Ing. Hofer. – Bitte, Herr Kollege.

 


14.02.10

Abgeordneter Ing. Norbert Hofer (FPÖ): Herr Präsident! Herr Bundesminister! Meine Damen und Herren! Zunächst möchte ich mich sehr dafür bedanken, dass es hier im Hohen Haus möglich war, gemeinsam einen Antrag zur Anerkennung von Taubblind­heit einzubringen und heute auch zu beschließen, denn ich glaube, dass man damit schon sehr deutlich klarmacht, dass Menschen, die taubblind sind, nicht einfach blind und taub sind, sondern dass das eine völlig eigenständige Form der Behinderung ist, die auch sehr, sehr große Herausforderungen mit sich bringt. (Präsident Dr. Graf übernimmt den Vorsitz.)

Ich habe vor einiger Zeit, als ich unseren Antrag zum ersten Mal präsentiert habe, auch die sogenannte „Lorm-Hand“ gezeigt, also wie sich diese Menschen durch Druck auf Fingerspitzen und so weiter verständigen. Es ist wirklich eine große Herausforderung, damit in Kommunikation zu treten.

Wenn man sich jetzt die Anträge ansieht, die wir heute diskutieren, so ist zu erkennen, dass unser Budget unter Druck geraten ist, dass deswegen der Sozialstaat unter Druck geraten ist. Wir haben uns nämlich verpflichtet, Banken, die in Schwierigkeiten geraten sind, zu helfen – das war zum damaligen Zeitpunkt auch notwendig –, und wir haben uns auch verpflichtet, in Richtung Griechenland enorme Hilfeleistungen zu senden, wobei die Meinungen darüber, ob das notwendig ist oder nicht, weit auseinander­gehen – ich erinnere an die hohen Militärausgaben Griechenlands –, aber wir fragen uns schon, warum diese Anträge betreffend Gebärdensprachkurs für Eltern hörbe­hinderter Kinder oder die audiopädagogische Förderung für hörbehinderte Kinder nicht von der öffentlichen Hand unterstützt werden. Ich bin davon überzeugt, dass auch dafür finanzielle Mittel vorhanden wären, vor allem deshalb, weil sich die Ausgaben dafür wirklich in Grenzen halten.

Wenn man jetzt im Rahmen der Spardebatte – und da hat der Sozialminister natürlich im Rahmen seiner Verhandlungen mit dem Finanzminister eine besondere Verant­wortung – vor allem bei den Sozialausgaben spart, dann muss man sehr darauf achten, dass man nicht bei behinderten Menschen spart. Damit spreche ich ganz besonders das Pflegegeld an. (Beifall bei der FPÖ.)

Herr Bundesminister, Sie haben, als Behindertenorganisationen vor einiger Zeit begonnen haben, Unterschriften zu sammeln, als Reaktion darauf gesagt, Sie halten am siebenstufigen System in Österreich fest, es werde keine Änderungen geben. Zu diesem Zeitpunkt war bereits für jene, die sich mit der Sprache der Politik auseinan­dersetzen, klar, dass das bedeutet, dass die sieben Stufen bleiben, aber dass es innerhalb dieser sieben Stufen zu Veränderungen kommen wird.

Sie haben es dann auch angekündigt: Es wird schwieriger werden, die Stufe 1 und die Stufe 2 zu erreichen. Wir haben auch im Ausschuss darüber diskutiert. Sie haben dort die Ausgaben, die für Langzeitpflege in Österreich getätigt werden, angeführt und auch gesagt, dass viele Menschen, die Pflegegeld erhalten, diese Leistungen innerhalb der Familie weitergeben, dass also nicht kontrollierbar ist, ob diese Leistungen tatsächlich für die Pflege und für die Betreuung verwendet werden, weil hier keine mobilen Dienste, keine professionellen Dienste in Anspruch genommen werden.

Ich glaube, dass diese Argumentation ein Trugschluss ist, weil das Pflegegeld ja dafür gedacht war, dass es Selbstbestimmung gibt bei den pflegebedürftigen Menschen und


HomeSeite 1Vorherige SeiteNächste Seite