Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll81. Sitzung / Seite 177

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Wir werden dem Antrag des Ausschusses für Konsumentenschutz betreffend diese Klipp-und-Klar-Informationen zustimmen. Ein kleiner Wermutstropfen ist allerdings, dass der Antrag beinhaltet, dass wir auf eine EU-weite Regelung warten. Wir können das nicht ganz verstehen, denn gerade in Deutschland – das haben wir heute auch schon gehört – gibt es bereits eine diesbezügliche Regelung, und ich weiß nicht, warum die österreichische Bundesregierung und wir hier im Nationalrat auf eine EU-weite Regelung warten sollen.

Ein Kuriosum möchte ich noch erwähnen – es ist von Herrn Abgeordnetem Maier gekommen –, dass nämlich die Arbeiterkammer in Studien festgestellt hat, dass da sehr viel Schindluder getrieben wird. – Dazu möchte ich sagen: Es gibt in der Arbeiterkammer Herrn Direktor Werner Muhm. Dieser sitzt auch im Aufsichtsrat einer der größten Versicherungen in Österreich, nämlich im Aufsichtsrat der Wiener Städti­schen. Daher wäre es für die SPÖ angebracht, dass sie mit Direktor Muhm, der in dieser Studie kritisiert hat, dass die Versicherungen tricksen und täuschen, das im Aufsichtsrat der Wiener Städtischen zum Thema macht und das dort ändert.

Das Gleiche gilt für die ÖVP, denn der Chef der UNIQA-Versicherung, Herr Brand­stetter, war ein ehemaliger Kabinettsmitarbeiter; Sie kennen ihn wahrscheinlich.

Daher: Es wäre günstig, wenn ÖVP und SPÖ mit ihren Leuten in den Versicherungen darüber einmal reden würden, denn dann würden wir uns hier viel ersparen, und das Ganze wäre auch wesentlich ehrlicher. Dann wäre alles einfacher, es würde schneller gehen – und Sie und Ihre Parteifreunde würden auch viel an Glaubwürdigkeit gewinnen. (Beifall bei der FPÖ.)

18.11


Präsident Fritz Neugebauer: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Preiner. – Bitte.

 


18.11.29

Abgeordneter Erwin Preiner (SPÖ): Sehr geehrter Herr Präsident! Frau Minister! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Ich möchte Ihnen nun ein kurzes Beispiel aus der Praxis dafür geben, warum es notwendig ist, dass der vorliegende An­trag 1233/A(E) beschlossen wird – und dass dem dann, wie ich hoffe, auch bald konkrete Taten folgen werden.

Ich darf kurz zitieren: Wird eine dieser bei und nach Eintritt des Versicherungsfalles bestehenden Obliegenheiten verletzt, können sich erhebliche rechtliche Nachteile ergeben. Erfolgt die Obliegenheitsverletzung vorsätzlich, geht der Leistungsanspruch verloren. Bei grob fahrlässiger Verletzung sind wir berechtigt, die Leistungen in einem der Schwere des Verschuldens entsprechenden Verhältnis zu kürzen. Die Kürzung kann bis zur vollständigen Leistungsfreiheit führen. – Zitatende.

Dieser Text stammt, wie man sich denken kann, aus einem aktuellen Versicherungs­vertrag, konkret aus einer Lebensversicherung. Bei mehreren Seiten derartigen Textes kann mir aber niemand erzählen, dass „Otto Normalverbraucher“ nicht zumindest längere Zeit dafür braucht, um diesen Text nicht nur zu lesen, sondern ihn auch inhaltlich zu verstehen.

Ziel ist, dass im Sinne der Klipp-und-Klar-Informationen mehr Transparenz, mehr Information an die Versicherungsnehmer herangetragen wird. Vor allem haben Ver­siche­rungsnehmer ohne höhere Schulbildung teilweise mit dem inhaltlichen Erfassen dieses Textes Schwierigkeiten – und wahrscheinlich auch Migranten. Daher ist es not­wen­dig und sinnvoll, dass Deutschkurse auch von Migranten zum Zwecke des besseren Verstehens ähnlich gearteter Texte im Sinne einer besseren Integration be­sucht werden.

 


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