Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll81. Sitzung / Seite 178

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Auf ein Aus eines derartigen „Versicherungs-Chinesisch“ zielt der Antrag 1233/A(E) ab, den wir heute beschließen werden. Ziel ist es – ich darf wiederholen –, dass im Sinne von mehr Transparenz und mehr Information lesbare „Beipacktexte“ den Konsumentin­nen und Konsumenten zur Verfügung gestellt werden. Es soll klar und deutlich erkennbar sein, welche Inhalte der jeweilige Versicherungsvertrag hat, zum Beispiel: Wie lange ist die Laufzeit? Was kann ich als Versicherungsnehmer tun, wenn ich den Vertrag vorzeitig kündigen möchte beziehungsweise welche Erträge kann ich nach Ablauf des Vertrages erwarten?

Angesichts der Tatsache, dass Frau und Herr Österreicher im Schnitt 1,3 Versiche­rungs­verträge haben, kann diese Maßnahme in Richtung mehr Transparenz als wirk­lich notwendig erachtet werden.

In Österreich gibt es sehr viele Menschen, die zwei oder drei Lebensversicherungen und oft auch zwei oder drei Rechtsschutzversicherungen haben, teilweise in Unkennt­nis des konkreten Inhalts. Letzten Endes aber geht es auch darum, dass Menschen nicht auf „gute Ratschläge“ von Versicherungsmaklern hereinfallen sollen. Das Beispiel Deutschland betreffend Klipp-und-Klar-Informationen wurde in diesem Zusammenhang ja schon angesprochen. – Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall bei der SPÖ.)

18.14


Präsident Fritz Neugebauer: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Praßl. – Bitte.

 


18.14.53

Abgeordneter Michael Praßl (ÖVP): Herr Präsident! Frau Bundesministerin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Die Produktinformation für Versicherungskunden muss verbessert werden. Es kann doch nicht sein, dass man fast ein Jurist sein muss, um sich durch eine Versicherungsurkunde „durchkämpfen“ zu können. Versicherungs­bedingungen sind oft wirklich sehr kompliziert. – Vorhin wurde ja bereits angesprochen, dass sich in Deutschland auf diesem Gebiet vieles zum Positiven verändert hat.

Ziel soll es daher auch bei uns sein, dass in Zukunft sozusagen „Beipackzettel“ mit zwei bis drei Seiten an Informationen weitergegeben werden, sodass der Vertrags­nehmer den Inhalt leicht erfassen kann.

Zusammenfassend: Ich finde es höchst an der Zeit, dass solche Regelungen, die für mehr Transparenz sorgen, auch auf dem Versicherungsmarkt eingeführt werden. Ver­siche­rungsprodukte müssen einfach lesbar und leicht vergleichbar sein. Wir müssen für die Konsumentinnen und Konsumenten eine Entscheidungsfindung so übersichtlich und einfach wie nur möglich machen. – Herzlichen Dank. (Beifall bei der ÖVP sowie bei Abgeordneten der SPÖ.)

18.16


Präsident Fritz Neugebauer: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Spindelberger. – Bitte.

 


18.16.44

Abgeordneter Erwin Spindelberger (SPÖ): Meine Damen und Herren, wie heißt es so schön: Es ist bereits alles gesagt worden – nur noch nicht von jedem! Und deshalb habe ich mich auch zu diesem Tagesordnungspunkt zu Wort gemeldet.

Mein Kollege Jacky Maier hat es in seiner Rede schon gesagt, dass für uns Kon­sumentinnen und Konsumenten die Versicherungsbedingungen oft schwer bis gar nicht verständlich sind. Wer ist denn wirklich in der Lage, die Versicherungspolizze – wie das mein Vorredner angeführt hat – beziehungsweise die im Anhang befindlichen Punkte auf Punkt und Beistrich durchzulesen und zu verstehen?

 


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