Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll83. Sitzung / Seite 92

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12.41.006. Punkt

Bericht des Verfassungsausschusses über den Antrag 1295/A der Abgeordneten Heinz-Christian Strache, Kolleginnen und Kollegen betreffend Ministeranklage gemäß Art. 142 Abs. 2 lit.b B-VG wider den Bundeskanzler Werner Faymann (991 d.B.)

7. Punkt

Bericht des Verfassungsausschusses über den Antrag 1296/A der Abgeordneten Heinz-Christian Strache, Kolleginnen und Kollegen betreffend Ministeranklage gemäß Art. 142 Abs. 2 lit.b B-VG wider den Bundesminister für Finanzen Vizekanzler Dipl.-Ing. Josef Pröll (992 d.B.)

 


Präsident Fritz Neugebauer: Wir kommen zu den Punkten 6 und 7 der Tages­ordnung, über welche die Debatte in einem durchgeführt wird.

Auf eine mündliche Berichterstattung wurde verzichtet.

Zu Wort gelangt Herr Abgeordneter Mag. Stefan. – Bitte.

 


12.41.50

Abgeordneter Mag. Harald Stefan (FPÖ): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Staatssekretär! Sehr geehrte Damen und Herren, auch auf der Galerie! Es geht heute darum, dass sich die Bundesregierung einfach herausgenommen hat, Gesetze zu brechen, in diesem Fall sogar die Verfassung. Aus sehr fadenscheinigen Argumenten heraus hat man einfach das Budget nicht zu dem in der Verfassung vorgesetzten Termin vorgelegt, also die Verfassung gebrochen, und zwar mit den Argumenten, man brauche noch weitere Unterlagen, man wisse noch nicht genau, wie sich die Situation der Weltwirtschaft entwickle und so weiter.

In Wirklichkeit war das natürlich ein rein taktisches Vorgehen. Man wollte sich eine Diskussion vor den Landtagswahlen in der Steiermark und in Wien ersparen, allerdings mit sehr fragwürdigen Ergebnissen, wie man gesehen hat: Es hat sich nicht einmal ausgezahlt.

Über das, was jetzt als Budget vorliegt, wird noch lange diskutiert werden, die gegen­seitige Blockade ist nach diesen Landtagswahlen auch nicht besser geworden. Es ist also überhaupt nichts Besonderes entstanden, sondern ein sehr schwaches Ergebnis herausgekommen.

Heute Früh haben wir gehört, wie wichtig es ist, dass wir diese Verfassung haben – heute ist es auf den Tag genau 90 Jahre her, dass sie in diesem Haus erlassen wurde – und wie wichtig das rechtsstaatliche Prinzip ist, nämlich dass sich hier alles auf Grund von Gesetzen abzuspielen hat.

Wen kann das mehr betreffen als die Regierung selbst? Sie muss nicht nur die Gesetze einhalten, nein, sie muss sie sogar vollziehen. Daher gibt es auch aus­drücklich eine Bestimmung in der Verfassung, die besagt, dass es die Möglichkeit gibt, gegen die Mitglieder der Bundesregierung wegen einer Gesetzesverletzung durch Be­schluss des Nationalrates eine Ministeranklage einzubringen.

Genau das haben wir gemacht, und zwar gegen Bundeskanzler Faymann und Finanz­minister Pröll, weil sie beide hier an vorderster Front ein Gesetz schlicht und einfach verletzt und damit ausdrücklich die Bestimmung der Verfassung im Sinne des Art. 142 Abs. 2 lit. b erfüllt haben. (Beifall bei der FPÖ.)

 


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