Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll83. Sitzung / Seite 96

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sich um eine Ordnungsvorschrift, und diese Ordnungsvorschrift beinhaltet auch Alter­nativen dazu, wenn die Bundesregierung ... – Und da werden keine Gründe angeführt im Verfassungsgesetz, also ist es zulässig, das zu interpretieren. Das Gesetz normiert in diesem Fall nur das Initiativmonopol der Bundesregierung. Das verliert sie, wenn sie nicht zehn Wochen vor Jahresende dieser Ordnungsvorschrift nachkommt, und es auf das Parlament übergeht.

Kollege Kogler, wenn Sie diese Bestimmung als zynisch bezeichnen, wieso haben Sie denn dieser Bestimmung damals, als es um das B-VG und um das Haushaltsrecht ging, zugestimmt? – Sie haben mitgestimmt, als wir diese Bestimmung im Gesetz normiert haben. (Beifall bei der ÖVP. – Zwischenrufe bei den Grünen.)

Ich finde, es war sachlich richtig, diese Verschiebung zu machen. Das Resultat ist nämlich, dass wir jetzt, in Kenntnis der aktuellen Wirtschaftszahlen und Wirtschafts­entwicklungen, das Budgetziel des Bundesfinanzrahmengesetzes übererfüllen, also unseren Haushalt schneller wieder in Ordnung bringen können (Abg. Strache: Weiter Verschuldung!), und das mit Maßnahmen, die auf zwei Seiten geringer ausfallen als ursprünglich angenommen: Wir müssen den Menschen weniger Steuern abverlangen, als ursprünglich angenommen wurde, und auf der anderen Seite auch weniger an einschneidenden Kürzungsmaßnahmen vornehmen, als ursprünglich befürchtet wurde und notwendig erschien.

Ich glaube, alle können davon profitieren, dass es diese kurze, geringfügige Ver­schiebung gegeben hat. Ich denke, dass wir damit mit dem Budget auf der sicheren Seite sind und die richtigen Zahlen und Maßnahmen beschließen können. (Beifall bei der ÖVP.)

12.57


Präsident Fritz Neugebauer: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Mag. Stadler. – Bitte.

 


12.57.28

Abgeordneter Mag. Ewald Stadler (BZÖ): Herr Präsident! Hohes Haus! Herr Kollege Kopf, nicht die Bestimmung des Art. 51a B-VG ist zynisch, sondern der Umgang dieser beiden Regierungsparteien mit der Bundesverfassung ist zynisch – und nichts anderes hat Kollege Kogler gesagt. Nicht die Bestimmung ist zynisch. Es ist auch nicht eine Bestimmung zynisch, wenn jemand ein Parkvergehen begeht, sein Auto nicht wegfährt und dieses dann abgeschleppt wird. Da kann er nicht sagen, es wäre kein Park­vergehen mehr, weil das Auto abgeschleppt wurde. Genau so argumentieren Sie!

Sie haben die Verpflichtung, innerhalb einer bestimmten Zeit ein Budget vorzulegen. Dieser Verpflichtung kommen Sie nicht nach. Die Bundesverfassung schafft für den Fall, dass sich eine Regierung nicht an die Verfassung hält, die Möglichkeit, dass sich wenigstens das Parlament an die Verfassung hält. – Daraus jetzt sozusagen eine Exkulpierung der Bundesregierung abzuleiten, ist ein kühner – und ich sage dazu: zynischer – Umgang mit der Bundesverfassung. Nichts anderes hat Kollege Kogler gemeint, meine Damen und Herren. (Beifall bei BZÖ und FPÖ.)

Vom Bürger wird verlangt, dass er fristgerecht seine Steuern zahlt. Wenn er das nicht macht, bekommt er einen Säumnis- beziehungsweise Verspätungszuschlag auferlegt, wird eingeschätzt. Wenn man vom Bürger verlangt, dass er fristgerecht seine Steuer­erklärungen abgibt, warum kann dann der Bürger nicht verlangen – und wir vertreten hier den Bürger und nicht die Regierung –, dass diese Regierung wenigstens fristgerecht ein Budget vorlegt, mit den Steuergeldern, die vorher vom Bürger fristgerecht eingehoben wurden?! – Das ist der Punkt, das ist hier der moralische Misston. Deswegen ist die Ministeranklage mehr als gerechtfertigt.

 


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