Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll83. Sitzung / Seite 169

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Ich erteile der Änderung des § 96 auch deshalb meine Zustimmung, weil ich zwar auch ein bisschen Bedenken vor dem hätte, was Sie angesprochen haben, weil ich aber immer noch daran glaube, dass wir davon ausgehen können, dass die gesetzliche Bestimmung, so wie sie jetzt vorliegt, auch viele Möglichkeiten zulässt, die positiv für den Arbeitnehmer sind, und ich sehe diese Sorgen, die Sie sehen, nicht, dass der Druck, der ohnedies da ist, jetzt zusätzlich erhöht wird und dass durch diesen Druck zusätzliche Berufskrankheiten entstehen. – Diese Ängste habe ich nicht.

Kollege Kickl hat zwar dieses Gesetz und den Umstand, dass die Opposition nicht gehört wird, bejammert – das wird vielleicht auch seinen Grund haben –, aber er hat auch einiges Gutes darin sehen können. Die Umsetzung der Richtlinie, die wir ja bis 5. Juni abgeschlossen haben müssen, bringt eben zweifelsfrei viele Verbesserungen. Sie sind schon angesprochen worden, man denke an die Herabsetzung des passiven Wahlalters für den Betriebsrat von 19 auf 18 Jahre oder an den Jugendvertrauensrat. Das sind alles Maßnahmen, die natürlich zur Verbesserung des Dialogs zwischen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern sowie den Arbeitgebervertretern beitragen sollen.

Die Schaffung der Möglichkeit zum Abschluss einer fakultativen Betriebsvereinbarung betreffend die Einführung von leistungs- und erfolgsbezogenen Prämien und Entgelten ist eben jetzt als freiwillige Betriebsvereinbarungsmöglichkeit gegeben (Abg. Mag. Schatz: Warum? Warum ändern Sie das?), und dort, wo die besonderen Schutzmechanismen wirklich wirken sollen, sind diese besonderen Schutzinteressen auch jetzt gewähr­leistet.

Es war eine Vereinbarung zwischen den Sozialpartnern, und es war vielleicht auch nicht leicht für die Gewerkschaftsbewegung oder die Gewerkschaftsvertreter, diesem Umstand Rechnung zu tragen, aber es ist, wie immer bei Sozialpartnerverhandlungen, ein Kompromiss – ein Kompromiss, dem ich zwar nicht leicht, aber doch auch meine Zustimmung erteilen kann, weil insgesamt in diesem Gesetz wirklich sehr viele Verbes­serungen gegeben sind.

Ich glaube, wir sollten auch bei der Beschlussfassung dieser gesetzlichen Bestimmung das Wohl, das Gesamtwohl der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer im Vordergrund sehen und mit diesem Wermutstropfen versehen dieser Vorlage zumindest unsere Zustimmung erteilen. Wir werden es jedenfalls tun – auch bei einer namentlichen Abstimmung. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der SPÖ.)

17.18


Präsident Fritz Neugebauer: Nun gelangt Herr Bundesminister Hundstorfer zu Wort. – Bitte.

 


17.18.33

Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz Rudolf Hundstorfer: Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Verzeihen Sie, dass ich um ein paar Minuten zu spät gekommen bin.  Ich war im Austria Center und habe den Wiener Abendverkehr ein wenig unterschätzt. (Zwischenruf des Abg. Mag. Kickl. Ruf bei den Grünen: Öffis! Abg. Doppler: Nur mit 30! Weiterer Ruf bei der FPÖ: City-Maut!)

Es wurde von Frau Abgeordneter Csörgits schon vieles gesagt, das ich nicht zu wie­derholen brauche. Auch Herr Abgeordneter Klikovits hat jetzt einiges ausgeführt. In dem Gesetzentwurf sind, so meine ich, Punkte enthalten, die die Stellung des Betriebs­rates sehr wohl entscheidend verbessern, und es sind auch Punkte enthalten, die die gesamte Position anders darstellen.

 


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