Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll83. Sitzung / Seite 180

HomeSeite 1Vorherige SeiteNächste Seite

angekündigt. Daher gibt es Zustimmung seitens des BZÖ. (Beifall beim BZÖ sowie der Abg. Mag. Aubauer.)

18.02


Präsident Fritz Neugebauer: Zu Wort gelangt nun Frau Abgeordnete Mag. Lapp. – Bitte.

 


18.02.10

Abgeordnete Mag. Christine Lapp (SPÖ): Sehr geehrter Herr Präsident! Herr Minister! Hohes Haus! Zum Abschluss dieses sehr erfolgreichen Punktes möchte ich auch darauf verweisen, dass im Regierungsübereinkommen festgelegt wurde, dass eine interministerielle Arbeitsgruppe Verbesserungen im Bereich der Kunstschaffenden bringt. Wir haben hier heute nach dem KünstlerInnensozialversicherungs-Struktur­ge­setz – KSV-SG den zweiten Punkt, der abgearbeitet worden ist,

Wir haben im Theaterarbeitsgesetz die Modernisierung in diesem Bereich. Das heißt, es gibt ein arbeitsvertragsrechtliches Gesetz für Beschäftigte im Theater, unabhängig vom Ausmaß der Beschäftigung. Es gibt jetzt auch gesetzliche Regelungen zu Vorproben, es gibt urlaubsrechtliche Regelungen. Und vor allem: Der Anspruch ist mit Beginn des Bühnenarbeitsverhältnisses gewährleistet.

Wie Minister Hundstorfer hier vorhin versichert hat, gibt es Gespräche und weitere Bausteine dafür, dass wir die Kunstschaffenden in unserem Land absichern, dass wir sie als sehr wichtigen Beitrag sehen, dass wir uns nicht nur auf die historischen Errungenschaften im Kunst- und Kulturbereich verlassen, sondern auch auf die gegenwärtigen Kunst- und Kulturschaffenden ein sehr wachsames Auge haben, damit sie sozialrechtlich abgesichert sind.

Abschließend möchte ich betonen, dass diese Gespräche weitergeführt werden, und zwar in bewährter Art und Weise, in einer interministeriellen Arbeitsgruppe, wo ver­schie­dene Ministerien erfolgreich tätig sind – für Menschen, die in unserem Land im Bereich Kunst und Kultur arbeiten. (Beifall bei der SPÖ sowie des Abg. Mag. Lettenbichler.)

18.03

18.03.10

 


Präsident Fritz Neugebauer: Zu Wort ist dazu niemand mehr gemeldet.

Die Debatte ist geschlossen.

Wir kommen nun zur Abstimmung.

Abstimmung über den Gesetzentwurf samt Titel und Eingang in 936 der Beilagen.

Ich ersuche jene Damen und Herren, die für diesen Entwurf sind, um ein Zeichen der Zustimmung. – Das ist einstimmig angenommen.

Wir kommen sogleich zur dritten Lesung.

Wenn Sie auch in dritter Lesung zustimmen, bitte ich Sie um Ihr Zeichen. – Das ist einstimmig beschlossen. Der Entwurf ist somit auch in dritter Lesung angenommen.

18.04.4122. Punkt

Bericht des Ausschusses für Arbeit und Soziales über den Antrag 112/A der Abgeordneten Herbert Kickl, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bun­des­gesetz, mit dem das Arbeitslosenversicherungsgesetz 1977, BGBl. Nr. 609/1977, zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 82/2008, geändert wird (977 d.B.)

 


HomeSeite 1Vorherige SeiteNächste Seite