Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll85. Sitzung / Seite 189

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Mit diesem Ansinnen ist uns leider noch kein Durchbruch gelungen. Herr Staatssekre­tär, Sie haben bis zur nächsten Novelle Zeit. Ich meine, es wäre klug und vernünftig, wenn Sie auch das ins Finanzstrafgesetz einbringen.

Die sonstigen Regelungen bedeuten eine Verschärfung für jene, die sich unrechtmäßig Steuern ersparen. Das ist auch ein Schutz für all jene, die in dieser Republik brav und ehrlich ihre Steuererklärungen abgeben und brav und ehrlich ihre Steuern zahlen. Da­her ist das ausgesprochen begrüßenswert. (Beifall beim BZÖ.)

18.39


Präsident Fritz Neugebauer: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Krainer. – Bitte.

 


18.40.02

Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Herr Präsident! Ich habe jetzt genau zugehört, und Kollege Windholz, ich habe überhaupt nicht verstanden, wieso Sie jetzt nicht zu­stimmen. Sie haben das Gesetz im Wesentlichen gelobt, haben eine Reihe von Punk­ten aufgezählt, was alles Sie als ganz tolle, epochale Besserstellungen unterstreichen. Insofern verstehe ich das nicht ganz. (Abg. Mag. Stadler: Er hat ja gesagt, er stimmt der Finanzstrafgesetz-Novelle zu!)

Aber dafür kann ich andere Aspekte, die noch nicht erwähnt wurden, auch noch ergän­zend einbringen, nämlich, dass wir auch noch drei Sachen im parlamentarischen Prozess geändert haben.

Das Erste ist, dass wir neu eine Mindeststrafe eingeführt haben, wenn Gerichte zustän­dig sind, dass wir ein ähnliches Verfahren haben wie bei den Finanzsenaten. Das ist neu dazugekommen.

Dann haben wir auch zwei Sachen mit einem Entschließungsantrag im Ausschuss be­reits ersucht, zu überprüfen, nämlich ob die §-109a-Meldungen ausreichend sind. Hier­bei geht es darum, dass Unternehmen nicht nur melden sollen, wenn sie Angestellte ha­ben – einmal im Jahr, welche Bruttobezüge et cetera sie ausgezahlt haben –, sondern dass auch einmal jährlich ab gewissen Grenzsummen vereinfachte Meldungen stattfin­den bei Werkverträgen in gewissen Branchen, wo man weiß, dass dort nicht immer alles versteuert wird. Es ist auch zu evaluieren, ob es nicht auch andere Branchen gibt, wo das notwendig wäre.

Bei der zweiten Berichtsfrage geht es um den Bau. Da ist es ja so, dass jetzt die So­zialversicherung 20 Prozent von der Auftragssumme vom Auftraggeber bekommt. In Zukunft bekommt das Finanzamt 5 Prozent für Lohnsteuern und dergleichen. Zu über­prüfen ist, ob diese 20 Prozent und diese 5 Prozent in einem vernünftigen Verhältnis zueinander stehen und auch in einem vernünftigem Verhältnis zur tatsächlich dann zu bezahlenden Sozialversicherung beziehungsweise Lohnsteuer stehen. Wir wollen uns anschauen, ob diese Beträge zu hoch oder zu niedrig sind.

Das waren jetzt drei Bereiche, die noch im parlamentarischen Prozess geändert wurden.

Ich freue mich, dass es hier eine sehr breite Zustimmung gibt. Schade finde ich, dass das BZÖ, obwohl es so viele positive Sachen darin sieht, nicht genug darin sieht, um hier zu­zustimmen. (Beifall bei der SPÖ. – Zwischenrufe beim BZÖ. – Abg. Mag. Stadler: Er hat gesagt, er stimmt zu!)

18.42


Präsident Fritz Neugebauer: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Podgorschek. – Bitte.

 


18.42.38

Abgeordneter Elmar Podgorschek (FPÖ): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehr­ter Herr Staatssekretär! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Unternehmer sind per se


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