Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll86. Sitzung / Seite 167

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Hohes Haus! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Gerade aufgrund dieser Zah­len ist es notwendig, dass die Staaten auf internationaler Ebene gemeinsam gegen der­artige Kriminalität – das ist sehr oft organisierte Kriminalität – vorgehen.

Man muss auch sagen, dass die neuen Informations- und Kommunikationstechnolo­gien nicht nur viele positive Errungenschaften, sondern auch neue Probleme gebracht haben. So wird das Internet zur Verbreitung und Ausübung von strafrechtlichen Delik­ten, und zwar im Internet und mit Hilfe des Internets, verwendet. Hohes Haus! Das gilt unter anderem gerade auch für Kinderpornografie im Internet.

Gerade aus diesem Grund ist es notwendig, dass auf internationaler Ebene dagegen vorgegangen wird. Aber wir haben ein Problem: Das Problem besteht derzeit darin, dass kinderpornografische Inhalte auch dann, wenn sie von privaten Meldestellen oder von der Polizei entsprechend angezeigt werden, in bestimmten Ländern nicht gelöscht werden. Über 60 Prozent beziehungsweise knapp 70 Prozent der Server mit kinderpor­nografischen Inhalten befinden sich in den USA, zirka 20 Prozent in Russland. Und ge­rade dort haben wir das Problem, dass diese Seiten, obwohl sie aufgezeigt werden, nicht gelöscht werden.

Hohes Haus! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Dafür brauchen wir internatio­nale Regelungen. Es wird nun diese europäische Richtlinie geben, die unter anderem gerade auch den Straftatbestand „Grooming“ vorsieht.

Daher halte ich den Entschließungsantrag der FPÖ für gut gemeint, glaube aber, dass derzeit auf europäischer Ebene gemeinsam Regelungen ausgearbeitet werden müs­sen, die zu einem erfolgreichen Kampf gegen Kinderpornografie im Internet und gegen sexuellen Missbrauch von Kindern führen.

In diesem Sinne darf ich Sie alle ersuchen, diesen Weg auf europäischer Ebene zu un­terstützen und heute diesem Abkommen zuzustimmen. (Beifall bei der SPÖ.)

17.14


Präsident Fritz Neugebauer: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Mag. Steinhauser. – Bitte.

 


17.14.23

Abgeordneter Mag. Albert Steinhauser (Grüne): Sehr geehrte Damen und Herren! Das vorliegende Übereinkommen des Europarates zum Schutz von Kindern vor se­xueller Ausbeutung und sexuellem Missbrauch ist wichtig und richtig. In diesem Über­einkommen werden zahlreiche materielle Straftatbestände festgehalten, die bereits jetzt auch in Österreich strafbar sind, wie etwa sexueller Missbrauch, Kinderprostitution, Kin­derpornografie. Ein Straftatbestand, nämlich die Kontaktanbahnung zu Kindern, würde dazukommen.

Wir können hier immer über höhere Strafen diskutieren, wir müssen aber wissen, dass höhere Strafen allein eine Tat nicht verhindern. Entscheidend ist vielmehr, ob wir bei der Strafverfolgung erfolgreich sind und ob die Täter damit rechnen müssen, überführt zu werden, das heißt, ob es gelingt, Kinderschänder oder Konsumentinnen und Konsumen­ten von Kinderpornografie zu finden und zu verurteilen.

Ich habe mir einmal angeschaut, was Österreich im Kampf gegen die Kinderpornogra­fie tut, und das war, gelinde gesagt, erschreckend! Ich habe mir die Entwicklung ange­schaut. Es gibt die Meldestelle für Kinderpornografie im Internet seit 1998. Damals sind 389 Meldungen eingegangen. Im Jahr 2008 waren es bereits 5 238 Meldungen, es gab also eine Verdreizehnfachung. Im Jahr 1998 gab es 57 Anzeigen, im Jahr 2008 waren es bereits 862, also eine Verfünfzehnfachung.

Jetzt kommt es aber! Ich habe mir auch angeschaut, wie viele Planstellen es in diesem Bereich gibt. 1998 waren es vier, und 2008 waren es ebenfalls vier, obwohl sich die Mel­dungen verdreizehnfacht und die Anzeigen verfünfzehnfacht haben!

 


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