lionen € in den nächsten Jahren angehen. Der zweite Bereich sind neue Antriebssysteme, wie E-Mobility bei den Autos. Der dritte Bereich sind Managementsysteme in Unternehmungen, wo man einfach den Input effizienter in Richtung Output gestalten muss.
Das, was wir vorhin mit diesem Pakt für Effizienz angesprochen haben, soll viele Firmen dorthin bringen, mit Energie noch sorgfältiger als bisher umzugehen. Daher: All das, was gesagt worden ist, kann man dort nachvollziehen.
Auch dazu, was das öffentliche Interesse anlangt, einen Satz: Es geht nicht darum, Frau Kollegin Lichtenecker, den bevorzugten Wasserbau – oder wie immer das früher geheißen hat – einzuführen und damit Rechte außer Kraft zu setzen, sondern es geht darum, einfach vorzusehen, dass es überhaupt öffentliches Interesse gibt. Das ist nämlich in diesem Bereich überhaupt nicht vorgekommen. Es gibt Interesse an Versorgungssicherheit, und das schränkt die Umwelt- und Bürgerinteressen nicht ein. Die sind genau im Verfahren festgelegt.
Das sollten Sie auch klarstellen, damit da nicht wieder Ängste entstehen, die zu falschen Befürchtungen und sonstigen Entscheidungen führen können. – Danke. (Beifall bei der ÖVP.)
18.49
Präsident Fritz Neugebauer: Weitere Wortmeldungen hiezu liegen nicht vor.
Die Debatte ist geschlossen.
Wie angekündigt: Es gibt kurzfristig eingebrachte Abänderungs- beziehungsweise Zusatzanträge. Es reicht eine kurze Unterbrechung der Sitzung zur Vorbereitung der Abstimmung nicht aus. Daher verlege ich die Abstimmung zu den Tagesordnungspunkten 22 und 23 an den Schluss der Sitzung.
Bericht des Ausschusses für Wirtschaft und Industrie über die Regierungsvorlage (993 d.B.): Bundesgesetz, mit dem das Maß- und Eichgesetz geändert wird (999 d.B.)
Präsident Fritz Neugebauer: Wir setzen in der Erledigung der Tagesordnung fort und kommen zum 24. Punkt der Tagesordnung.
Dazu zu Wort gemeldet: Frau Abgeordnete Franz. – Bitte.
18.50
Abgeordnete Anna Franz (ÖVP): Sehr geehrter Herr Präsident! Herr Minister! Geschätzte Damen und Herren! Das Maß- und Eichgesetz wird mit dieser Vorlage an die neu erlassenen Richtlinien und Verordnungen der EU angepasst. Wenn wir uns jetzt diese Regierungsvorlage genauer anschauen, dann erkennen wir im Wesentlichen vier neue Regelungen.
Erstens: die Harmonisierung des Maß- und Eichgesetzes mit den Anforderungen des Gemeinschaftsrechtes.
Zweitens: die Übertragung der Ermächtigung von Eichstellen an das Bundesamt für Eich- und Vermessungswesen und damit verbundene Ergänzungen und Klarstellungen im Maß- und Eichgesetz.
Drittens: die Anpassung der Bestimmungen betreffend Marktüberwachung und eichpolizeiliche Revision an die Anforderungen der Europäischen Union.
Viertens: die Einführung der Eichpflicht für Kältezähler und Zusatzeinrichtungen für Messgeräte zur Ermittlung wertbestimmender Merkmale wie Gas, Flüssigkeiten und thermische Energie.
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