Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll91. Sitzung / Seite 88

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gang zum Recht, wenn man gleichzeitig die Gerichtsgebühren bei der sogenannten Glättung hinaufschnalzt – in einem Fall um bis zu 83 Prozent, glaube ich –, und zwar unter Bruch eines Versprechens, das man beim EU-Beitritt gegeben hat.

Man hat damals gesagt, nein, der EU-Beitritt wird nicht dazu führen, dass bei der Ein­führung des Euro, bei der Umstellung der Währung die Abgabenbelastung für die Bür­ger größer wird. Dann hat man die Beträge, die entsprechenden Streitwerte 1 : 1 um­gerechnet – das war korrekt –, und nun glättet man sie, aber natürlich nicht nach oben, sondern nach unten, und damit werden natürlich alle Zivilverfahren automatisch teurer. Das ist logisch, eine fadengerade Geschichte. (Zwischenbemerkung von Bundesminis­terin Mag. Bandion-Ortner.) – Praktisch für alle, Frau Bundesministerin, praktisch alle!

Ich sage es noch einmal: In einem Punkt beträgt die Steigerung sogar bis zu 83 Pro­zent, um die die Gerichtsgebühren hinaufgeschnalzt werden.

Natürlich ist auch die Reduktion der Amtstage, auch wenn es nicht zur völligen Ab­schaffung kam, keine Methode des leichteren Zugangs zum Recht.

Daher sage ich, Frau Bundesministerin: Ihr Ressort ist relativ glimpflich davongekom­men, aber es gibt einige Kritikpunkte, die auch in diesem Ressort anzubringen sind. Ich kritisiere beispielsweise auch, dass man jetzt eine Mindestgebühr von 400 € einführt, wenn man die Jahresabschlüsse zu spät vorlegt (Zwischenrufe bei der SPÖ) – bitte?; die Untergrenze ist 700 € –, oder dass man bei Firmenbucheintragungen oder Grund­bucheintragungen die Gebühren hinaufsetzt.

Oder auch, dass man die fahrlässige Körperverletzung in Zukunft überhaupt erst bei 14 Tagen Leiden ansetzt und darunter im Grunde das Ganze auf den Bürger, auf den Zivilrechtsweg verlagert. Auch das ist kein wirklich leichterer Zugang zum Recht. Denn: Die Verschuldensfrage war bisher auch bei der leichten beziehungsweise bei der fahr­lässigen Körperverletzung wenigstens im Strafverfahren klärbar, sodass man sich die­ser Beweisproblematik im Zivilverfahren begeben konnte beziehungsweise oft sogar einfach nur eine Einigung mit der Versicherung herbeiführen konnte, weil die Verschul­densfrage schon geklärt war. Das wird in Zukunft nicht mehr der Fall sein.

Das heißt, bei einer erheblichen Zahl an Verkehrsunfällen wird in Zukunft der Bürger selber das Prozessrisiko völlig tragen und die Verschuldensfrage auf dem Zivilrechts­weg klären müssen. Das alles sind keine Mittel des erleichterten Zugangs zum Recht, sondern im Grunde Verteuerung und Verkomplizierung beziehungsweise Verlagerung des Risikos auf den Bürger bei der Rechtssuche.

Das ist eine Tendenz, die leider mit diesem Budget zusammenhängt. Der Bürger muss immer mehr Lasten tragen für Aufgaben, für die er vorher schon Steuern zahlt, damit der Staat ihm dieses Service erbringt, und zwar in Zentralangelegenheiten des Staa­tes. Dazu gehört innere und äußere Sicherheit. Die Rechtspflege ist eine Zentralauf­gabe des Staates, für die der Bürger zu den Steuern, die er ohnehin schon zahlt, nicht zusätzlich noch hohe Gebühren zahlen müssen sollte.

Daher, Frau Bundesministerin: Diese Tendenz muss irgendwann wieder umgekehrt wer­den, sodass man dem Bürger den Zugang zur Rechtspflege nicht verteuert, sondern eben erleichtert und Gebühren wieder herabsetzt. (Beifall beim BZÖ.)

3.15


Präsident Fritz Neugebauer: Zu Wort gelangt Herr Abgeordneter Lausch. – Bitte.

 


3.15.18

Abgeordneter Christian Lausch (FPÖ): Herr Präsident! Frau Bundesministerin! Ho­hes Haus! Kollege Jarolim, wenn Sie sich hier herausstellen, den Jugendvollzug in Ös­terreich bekritteln und sagen, es sei eine Zumutung, wie die Jugendlichen in Österreich


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