rung der Wartefrist für Menschen, die in Pension gehen wollen, unsozial ist. Wir wollen diesen Menschen deshalb eine Alternative bieten.
Ich bringe deshalb folgenden Antrag ein:
Entschließungsantrag
der Abgeordneten Neubauer, Kolleginnen und Kollegen betreffend Aliquotierung der ersten Pensionsanpassung
„Der Nationalrat wolle beschließen:
Die Bundesregierung, insbesondere der Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz, wird aufgefordert, dem Nationalrat unverzüglich eine Regierungsvorlage zuzuleiten, mit der eine Neuregelung der erstmaligen Valorisierung von Neupensionen im Form einer Aliquotierung eingeführt wird. Im Budget 2011 ist für diese Maßnahme Vorsorge zu treffen.“
*****
Herr Bundesminister, nützen Sie diese Möglichkeit! Denken Sie um und unterstützen Sie unseren Antrag! (Beifall bei der FPÖ.)
12.48
Präsident Fritz Neugebauer: Der Antrag ist ordnungsgemäß eingebracht und steht mit in Verhandlung.
Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:
Entschließungsantrag
der Abgeordneten Neubauer, Kolleginnen und Kollegen betreffend Aliquotierung der ersten Pensionsanpassung, eingebracht im Zuge der Debatte über den Tagesordnungspunkt: Bericht des Budgetausschusses über die Regierungsvorlage (980 d.B.): Bundesgesetz über die Bewilligung des Bundesvoranschlages für das Jahr 2011 (Bundesfinanzgesetz 2011 – BFG 2011) samt Anlagen (1044 d.B.), Untergliederung 22 – Sozialversicherung, in der 91. Sitzung des Nationalrates, XXIV. GP, am 21. Dezember 2010
Bis zum Ablauf des Juli 2008 war nach § 108 Abs. 1
ASVG vorgesehen, dass die erstmalige Pensionsanpassung erst ab dem ersten
Jänner des zweiten Kalenderjahres, das dem Pensionsstichtag folgt,
vorzunehmen ist. Die einschlägige Bestimmung wurde im Rahmen des
Sozialrechts-Änderungsgesetzes 2008, BGBl. I Nr. 129, aufgehoben. Werner
Faymann, damals schon SPÖ-Parteivorsitzender, erkor die Beendigung der
Wartefrist bei Pensionsanpassungen zum zentralen Anliegen der SPÖ, denn es
sei weder gerecht noch verständlich, dass man mehr als 100.000
Pensionisten bis zu
23 Monate auf die erste Anpassung warten lässt.
Aus Kostengründen soll nun auf Vorschlag der Bundesregierung unter Kanzler Werner Faymann mit Wirkung vom 1. Jänner 2011 zur skizzierten Rechtslage zurückgekehrt werden. Man rechnet im Budget 2011 mit einer Einsparung von rund 19,4 Mio. € durch diese Maßnahme.
Eine faire Regelung in Form einer Aliquotierung der ersten Pensionsanpassung ist notwendig, dadurch würde z. B. ein Pensionsantritt im Februar eine 11/12 Anpassung oder ein Pensionsantritt im Dezember eine 1/12 Anpassung ergeben.
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