Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll93. Sitzung / Seite 87

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Sie hätten jetzt mit einer offensiven, mit einer mutigen und dynamischen Umsetzung dieser Kinderrechtskonvention die Chance gehabt, in all diesen Bereichen etwas zu verbessern. Sie nehmen diese Chance nicht wahr. Das ist sehr schade. Und das ist vor allem auch ein Schlag ins Gesicht einer sehr großen Bürgerinitiative; 120 000 Men­schen haben vor wenigen Wochen in der Säulenhalle im Hohen Haus eine Petition eingereicht, eine Petition abgegeben, in der sie sich ganz klar deklariert und gesagt haben: Wir wollen nicht, dass in Österreich Kinder ins Gefängnis kommen.

Die Umsetzung hier ist jedoch ein Schlag ins Gesicht dieser 120 000 Menschen, die sich deklariert haben und die von der Politik verlangen, dass es für Jugendliche und Kinder in Österreich etwas anderes gibt als Gefängnis. (Beifall bei den Grünen.)

Die Argumente, die Sie jetzt bringen, um für Ihre Umsetzung der Kinderrechts­kon­vention zu werben ... (Abg. Dr. Wittmann: Sehr unseriöse Argumentation!) – Kollege Wittmann sagt, das ist sehr unseriös. Ich glaube, wenn Sie diese 120 000 Menschen fragen würden (Abg. Dr. Wittmann: Sehr unseriös!), was sie von Ihrem Abstim­mungs­verhalten heute halten, dann würden Sie von ihnen hören, dass sie sehr, sehr enttäuscht sind, insbesondere von der SPÖ. (Beifall bei den Grünen. – Abg. Dr. Wittmann: Das Argument ist sehr unseriös!)

Gerade von Ihnen sind die Signale gekommen, dass Sie das auch nicht mehr wollen. Sie wollen auch nicht, dass Kinder und Jugendliche in Schubhaft genommen werden, und Sie hätten hier eine Chance, das zu ändern.

Ihre Argumente sind immer dieselben, Sie sagen: In Österreich ist eh alles super, wir haben ja ohnehin schon alles umgesetzt. – Ich frage: Wozu braucht man dann überhaupt Grundrechte, wenn man eh schon alles umgesetzt hat? Und was hindert Sie dann daran, einfach den gesamten Katalog der Kinderrechtskonvention in die Verfassung aufzunehmen? Sie werden es mir gleich erklären.

Warum stellen Sie diese mickrigen fünf Artikel, sechs Artikel trotzdem noch unter einen Gesetzesvorbehalt? Das heißt, jedes einfache Gesetz kann dieses große Versprechen in der Verfassung aushebeln, vor allem die Fremdenrechte. Sie wissen, woher das kommt, das war Frau Kollegin Fekter, die unbedingt diesen Gesetzesvorbehalt haben wollte. (Präsident Neugebauer gibt das Glockenzeichen.)

Gerade die Problembereiche, die wir im Österreich-Konvent eigentlich gelöst haben – Recht auf Bildung, Recht auf Gesundheit, Recht auf angemessenen Lebensstandard und Existenzminimum, all das hatten wir in eine Grundrechtsform gegossen, allerdings nicht beschlossen (Präsident Neugebauer gibt neuerlich das Glockenzeichen) – all das klammern Sie jetzt aus. Und das ist eine Schande, dass diese Konvention hier in dieser Unrechtsform im Verfassungsrang so beschlossen wird. (Beifall bei den Grünen.)

12.03


Präsident Fritz Neugebauer: Nächste Rednerin: Frau Abgeordnete Lueger. – Bitte.

 


12.03.17

Abgeordnete Angela Lueger (SPÖ): Herr Präsident! Frau Staatssekretärin! Herr Staatssekretär! Werte Kolleginnen und Kollegen! Am 20. November vor 22 Jahren wurde in der Generalversammlung der Vereinten Nationen die UN-Kinderrechts­kon­vention beschlossen. Österreich hat sie 1990 unterschrieben, der Nationalrat sechs Monate darauf das Übereinkommen genehmigt, am 5. September 1992 trat es dann mit Erfüllungsvorbehalt formal in Kraft. Österreich war somit einer von 182 Staaten der Erde, der diese Kinderrechtskonvention ratifiziert hatte – außer Amerika und Somalia.

Dennoch war die Situation unbefriedigend – und das ist ja auch der Grund dafür, warum wir laufend darüber diskutieren. Die UN-Kinderrechtskonvention war zwar


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