Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll93. Sitzung / Seite 192

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Eine geheime Abstimmung ist durchzuführen, wenn dies der Nationalrat beschließt.

Ich lasse daher zunächst über den gegenständlichen Antrag abstimmen.

Ich bitte jene Damen und Herren, die für die Durchführung einer geheimen Abstim­mung sind, um ein Zeichen. – Das findet keine Mehrheit. Der Antrag ist abgelehnt. (Abg. Strache: Jetzt hättet ihr die Chance gehabt!)

Wir kommen daher zur Abstimmung über den gegenständlichen Entschließungsantrag der Abgeordneten Strache, Kolleginnen und Kollegen betreffend Versagen des Ver­trauens gegenüber dem Bundesminister für Landesverteidigung und Sport gemäß Art. 74 Abs. 1 B-VG.

Da zu einem solchen Beschluss des Nationalrates gemäß Abs. 2 der zitierten Bestimmung die Anwesenheit der Hälfte der Abgeordneten erforderlich ist, stelle ich diese ausdrücklich fest.

Ich bitte jene Damen und Herren, die sich für den gegenständlichen Misstrauensantrag aussprechen, um ein Zeichen der Zustimmung. – Das ist die Minderheit. Der Antrag ist abgelehnt.

Wir gelangen nunmehr zur Abstimmung über den Entschließungsantrag der Abge­ordneten Dr. Walser, Kolleginnen und Kollegen betreffend die Rehabilitierung von Justizopfern des Austrofaschismus.

Wenn Sie diesen Entschließungsantrag unterstützen, bitte ich um ein Zeichen der Zustimmung. – Das ist die Minderheit. Der Antrag ist abgelehnt.

17.41.07Kurze Debatte über einen Fristsetzungsantrag

 


Präsident Fritz Neugebauer: Wir kommen nunmehr zur Durchführung einer kurzen Debatte über den Antrag der Abgeordneten Bucher, Kolleginnen und Kollegen, dem Hauptausschuss zur Berichterstattung über den Antrag 1290/A der Abgeordneten Bucher, Kolleginnen und Kollegen auf Durchführung einer Volksbefragung gemäß Art. 49b B-VG über die Beibehaltung der Wehrpflicht oder den Ersatz durch ein Freiwilligenheer eine Frist bis zum 28. Februar 2011 zu setzen.

Nach Schluss dieser Debatte wird die Abstimmung über den gegenständlichen Fristsetzungsantrag stattfinden.

Wir gehen in die Debatte ein.

Ich mache darauf aufmerksam, dass gemäß § 57a Abs. 1 der Geschäftsordnung kein Redner länger als 5 Minuten sprechen darf, der Erstredner zur Begründung 10 Minu­ten. Stellungnahmen von Mitgliedern der Bundesregierung oder zu Wort gemeldeten Staatssekretären sollen nicht länger als 10 Minuten dauern.

Das Wort erhält zunächst Herr Abgeordneter Hagen. Ich erteile es ihm.

 


17.42.07

Abgeordneter Christoph Hagen (BZÖ): Hohes Haus! Dieser Fristsetzungsantrag hat folgenden Grund: Der Antrag der Abgeordneten Bucher, List, Scheibner, Kolleginnen und Kollegen auf Durchführung einer Volksbefragung gemäß Art. 49b Bundes-Verfas­sungsgesetz über die Beibehaltung der Wehrpflicht oder den Ersatz durch ein Frei­willigenheer wurde am 5. Oktober 2010 eingebracht. Da wir ja das Spielchen der Re­gierung beziehungsweise der Regierungsparteien schon kennen, dass solche Anträge der Opposition, die sinnvoll und nützlich sind, immer auf die lange Bank geschoben und vertagt werden, ist es aufgrund der aktuellen Debatte über die Wehrpflicht not­wendig, diese Frist bis zum 28. Februar 2011 zu setzen und hier über diesen Antrag


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