Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll95. Sitzung / Seite 24

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Das letztlich vorgestellte Papier blieb jedoch sehr allgemein, die rechnerischen Grund­lagen und Annahmen waren für Außenstehende nicht nachvollziehbar. Wie mittlerweile bekannt wurde, sind die vorgeschlagenen Modellberechnungen auch ministeriums­intern umstritten und es gibt wechselseitige Vorwürfe der Manipulation der Planungs­ergebnisse. Es hat sich daher gezeigt, dass die vom Bundesminister für Landes­verteidigung gewählte Vorgehensweise nicht zielführend war.

Letztlich wird es bei der anstehenden Reform um eine Grundsatzentscheidung gehen: soll die allgemeine Wehrpflicht in Österreich beibehalten oder soll sie abgeschafft werden. Sobald diese Grundsatzfrage beantwortet ist, wird auch die Klärung weiterer organisatorischer Details leichter zu erzielen sein.

In den bisherigen politischen Äußerungen waren sich alle Parteien einig, dass diese grundlegende Entscheidung letztlich durch den Souverän, das Volk, in einer Volks­abstimmung oder -befragung zu treffen sein wird. Eine solche Volksentscheidung erscheint nicht nur wegen der Verankerung der Wehrpflicht in der österreichischen Bundesverfassung sondern auch wegen der unmittelbaren Auswirkungen auf die Bür­gerInnen selbst erforderlich.

Nach dem bisherigen Verlauf der Debatte über die Abschaffung der Wehrpflicht scheint es daher nunmehr zweckmäßig, ehestmöglich diese Volksbefragung durchzuführen, um der Politik die weitere Richtung der notwendigen Planungen vorzugeben.

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden

Entschließungsantrag

Der Nationalrat wolle beschließen:

Die Bundesregierung und insbesondere der Bundesminister für Landesverteidigung und Sport wird aufgefordert, über die Frage der Beibehaltung oder Abschaffung der allgemeinen Wehrpflicht eine Volksbefragung gem. Art 49b B-VG in die Wege zu leiten.

In formeller Hinsicht wird die dringliche Behandlung gemäß § 74a iVm § 93 Abs. 2 GOG verlangt.

*****

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Ich erteile Herrn Abgeordnetem Dr. Pilz als Antragsteller zur Begründung des Dringlichen Antrags das Wort.

Gemäß § 74a Abs. 5 der Geschäftsordnung darf die Redezeit 20 Minuten nicht über­schreiten. – Bitte.

 


12.00.50

Abgeordneter Dr. Peter Pilz (Grüne): Frau Präsidentin! Meine Herren Minister! Werte Kolleginnen und Kollegen! Es ist schön, dass jetzt die Abgeordneten der Reihe nach ins Plenum kommen, weil sie heute – von allen fünf Fraktionen – eine wunderbare Möglichkeit erhalten werden, nämlich das fünffach angekündigte Vorhaben, eine Volksbefragung über die Wehrpflicht möglich zu machen, auch einstimmig zu beschließen. (Beifall bei den Grünen.)

Die SPÖ will die Volksbefragung. Werner Faymann hat es gesagt, Norbert Darabos hat es gesagt, alle anderen haben es bekräftigt.

Die ÖVP will auch die Volksbefragung. Josef Pröll hat es gesagt; alle anderen haben es bestätigt.

 


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