Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll96. Sitzung / Seite 105

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dent Neugebauer gibt neuerlich das Glockenzeichen.) Das wäre doch der Umkehr­schluss! Und das wäre sicher sehr wichtig. (Beifall bei der FPÖ.)

12.45


Präsident Fritz Neugebauer: Nächste Rednerin: Frau Abgeordnete Mag. Lohfeyer. – Bitte.

 


12.45.14

Abgeordnete Mag. Rosa Lohfeyer (SPÖ): Sehr geehrter Herr Präsident! Geschätzte Zuseherinnen und Zuseher an den Fernsehschirmen! Werte Damen und Herren! Frau Kollegin Winter, ich finde es immerhin positiv, dass heute der Bericht des Petitionsaus­schusses zumindest an prominenterer Stelle als bisher im Plenum diskutiert wird, auch wenn es nur wenige RednerInnen sind, die in der Fernsehübertragung zu sehen sein werden. (Beifall bei der SPÖ sowie bei Abgeordneten von ÖVP, Grünen und BZÖ.)

Beim aktuellen Sammelbericht wird wieder eine breite Palette an verschiedenen The­men ersichtlich, und bei einer großen Zahl an Unterstützerinnen und Unterstützern legt der Ausschuss zunehmend wert auf die Einbeziehung von EinreicherInnen und zusätz­lichen Experten und Expertinnen. Und so ist es auch im letzten Ausschuss im Jänner aus Anlass der Petition „Kinder gehören nicht ins Gefängnis“ zu einer Anhörung von NGOs und Regierungsvertretern gekommen. Diese Petition basierte auf Initiative von über 100 000 Menschen und 75 Organisationen – also einem starken Zeichen der Zi­vilbevölkerung. Und es ist auch in Zukunft vorgesehen, dass zu Ausschusssitzungen Auskunftspersonen geladen werden. Wir erhalten so Informationen aus erster Hand und geben den Themen auch den entsprechenden Stellenwert.

Wesentlich ist – und da haben Sie vollkommen recht –, dass die Möglichkeit der Peti­tionen und Bürgerinitiativen in der Bevölkerung noch viel mehr bekannt gemacht wer­den muss. Derzeit ist es ja nach wie vor so, dass sich viele nicht bewusst sind, dass sie diese Möglichkeit der direkten politischen Mitwirkung haben. Aber auch die Infor­mation an die BürgerInnen darüber, was mit ihren Anliegen geschieht beziehungsweise geschehen ist, gehört noch viel besser vermittelt.

Dementsprechend wichtig finde ich es auch, dass wir weiter daran arbeiten, mittels ei­ner E-Petition den unabhängigen direkten Weg ins Parlament zu ermöglichen. Ein Schritt in diese Richtung wird auch durch die engere Zusammenarbeit mit den Volks­anwälten und -anwältinnen gesetzt. Die Kooperation zwischen ihnen und dem Peti­tionsausschuss wurde bei einem ersten Termin im vergangenen Herbst begonnen. Ein Weg dabei könnte sein, Stellungnahmen der Volksanwaltschaft zu einzelnen Petitionen und Bürgerinitiativen heranzuziehen. Aber es wurde auch die Möglichkeit diskutiert, mit Beschwerden aus der Volksanwaltschaft über den Weg einer Petition eine Gesetzes­änderung zu initiieren.

Ich möchte aus den zwölf sehr unterschiedlichen Petitionen und Bürgerinitiativen des vorliegenden Sammelberichtes kurz näher auf die Petitionen 40 und 47 – Nein zur BIG-Teilprivatisierung – eingehen.

Aus Wirtschafts- und auch aus ÖVP-Kreisen ist hier leider immer wieder von Privati­sierung von Staatsbeteiligungen die Rede. Viele öffentliche Gebäude wie Schulen, Be­zirksgerichte, Polizeidienststellen befinden sich derzeit zu 100 Prozent in öffentlicher Hand. Die Forderung der Petition, die übrigens aus dem Bundesland Salzburg kommt, ist, die Bundesimmobiliengesellschaft als Eigentümer von über 3 000 Gebäuden, als größten Immobilienbesitzer Österreichs und eben auch der genannten Liegenschaften in öffentlicher Hand zu behalten.

Wie gesagt, zahlreiche Gemeinden im Bundesland Salzburg und auch aus meinen Wahlkreisbezirken haben diese Petition unterzeichnet. Sie machen im Falle einer Teil-


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