Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll96. Sitzung / Seite 106

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privatisierung auf die Gefahr der Absiedelung von wichtigen Behörden samt Arbeits­plätzen als mögliche Folge aufmerksam.

Petitionen bringen wichtige Themen direkt aus der Bevölkerung und den Gemeinden ins Parlament. Ich danke allen Fraktionen für die konstruktive Zusammenarbeit und freue mich auf die gemeinsame Weiterentwicklung des Petitionsrechtes ganz im Sinne unserer Bürger und Bürgerinnen. (Beifall bei der SPÖ sowie der Abg. Ursula Haubner.)

12.49


Präsident Fritz Neugebauer: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Dipl.-Ing. Dr. Pirkl­huber. – Bitte.

 


12.49.00

Abgeordneter Dipl.-Ing. Dr. Wolfgang Pirklhuber (Grüne): Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Der vorliegende Sammelbericht des Ausschusses für Petitionen und Bürgerinitiativen ist ein ganz wichtiges Instrument und wird endlich einmal an prominenter Stelle, nämlich zu einer Zeit hier im Parlament diskutiert, wo auch die Zu­seherInnen der Debatte folgen können. Es geht letztlich um den direkten Zugang der Bürgerinnen und Bürger zur Gesetzgebung. Es geht um die direkte Demokratie, um Möglichkeiten direktdemokratischer Instrumente.

An dieser Stelle sei vorneweg gesagt: Es kann bei heutigen Debatten nur mehr darum gehen, die Bürgerinnen und Bürger besser als bisher einzubinden. Es ist dringend er­forderlich, hier Reformschritte zu setzen, denn die konkreten Sachprobleme, die vor­liegen – ob es im sozialpolitischen Bereich ist, ob es in Umweltfragen ist oder auch bei Menschenrechten –, erfordern mehr und nicht weniger BürgerInnenbeteiligung. (Beifall bei den Grünen sowie der Abg. Ursula Haubner.)

Das betrifft aber nicht nur die Bundesebene, sondern auch lokale Ebenen, aber na­türlich auch die europäische Dimension. Bei dieser Gelegenheit sei daran erinnert, die europäische BürgerInneninitiative wurde im Dezember 2010 beschlossen, und es liegt jetzt an den Nationalstaaten, es liegt jetzt an Österreich, an der Bundesregierung, mög­lichst rasch die formalen Kriterien festzulegen, damit spätestens im Jänner 2012 auch ein europäisches BürgerInneninitiativen-Recht möglich wird.

Der vorliegende Sammelbericht enthält zehn Petitionen und eine Bürgerinitiative. Die Kolleginnen haben es ja schon angesprochen: Wir stehen sehr kritisch der bisherigen Arbeitsweise gegenüber. Wir glauben, dass es hier ganz dringend notwendig ist, neue Geschäftsordnungsänderungen durchzusetzen und gemeinsam zu beschließen.

Wir haben – und das möchte ich positiv anmerken – den Deutschen Bundestag be­sucht und uns angesehen, wie die Online-Petitionen im Deutschen Bundestag gehan­delt werden. Ausgezeichnet, meine Damen und Herren! Das könnten wir uns in Öster­reich nur wünschen, dass die Bürgerinnen und Bürger diese Möglichkeit auch erhalten, ihre Petitionen online direkt ins Parlament zu bringen.

Wir haben auch bereits zwei Hearings umgesetzt. Wir hatten zwei Hearings: eines zum Thema „neue Schule“ und eines betreffend das Thema „Kinder gehören nicht ins Ge­fängnis“. Es war ausgezeichnet, mit den Experten zu diskutieren und die Beteiligung der Bevölkerung da zu spüren und die enorme politische Anstrengung dieser Organisa­tionen, sich Gehör zu verschaffen. Wir wollen und müssen das weiter ausbauen.

Und jetzt bin ich dabei, zu erklären, warum wir diesem Sammelbericht nicht zustimmen können. Die Praxis sieht ja derzeit so aus, dass diese Berichte einfach zur Kenntnis ge­nommen werden, meine Damen und Herren. Zur Kenntnis genommen! Sie werden nicht den Ausschüssen zugewiesen, wo dann die Fachabgeordneten weiter darüber dis­kutieren könnten – nein, sie werden hier zur Kenntnis genommen, abgestimmt, und dann


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